Welche der von Bund und Ländern am Freitag beschlossenen Regelungen ab wann gelten, hat zwischenzeitlich zu Verwirrung und Unklarheiten gesorgt. Eine Übersicht über den aktuellen Stand finden Sie, wenn Sie folgendem Link folgen:
Die Corona-Politik von Bund und Ländern sorgt erneut für maximale Verwirrung bei vielen Menschen, die sie im Alltag umsetzen müssen. Werden die neuen Beschlüsse wirklich genau so aussehen, wie sie am Freitag nach der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) verkündet wurden? Bayern und Sachsen-Anhalt haben schon jetzt angekündigt, dass sie eigene Wege gehen wollen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis teilte am Wochenende mit, die neuen Regeln "ab sofort umzusetzen". Wie sieht es in ganz Nordrhein-Westfalen aus? Fragen und Antworten.
Wann kommen die neuen Regeln für NRW?
Spätestens am Mittwoch will die Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlichen, die die aktuellen MPK-Beschlüsse umsetzen soll. Bis dahin gelten auf jeden Fall noch die alten Regeln, die der WDR in diesem ständig aktualisierten Beitrag dokumentiert.
Was muss ich ab nächster Woche vor dem Restaurant-Besuch beachten?
Zurzeit gilt für die Gastronomie in NRW noch in den allermeisten Fällen die 2G-Regel. Besucher müssen also nachweisen, dass sie mindestens zwei Mal geimpft sind oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion überstanden haben. Achtung: Einzelne Gaststätten haben schon seit längerer Zeit eine 2G-plus-Regel eingeführt: Dort müssen die Gäste zusätzlich zu ihrem Impf- oder Genesenen-Zertifikat ein aktuelles, negatives Testergebnis vorzeigen.
Diese 2G-plus-Regel könnte ab nächste Woche für alle Gastronomie-Betriebe verpflichtend werden - eine endgültige Entscheidung für NRW steht aber noch aus. Offenbar soll aber der MPK-Beschluss, nach dem Geboosterte von der Testpflicht befreit werden sollten, auch für NRW gelten, wie Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Samstag sagte.
Das wäre für jene NRW-Gaststätten, die bereits jetzt auf 2G-plus bestehen, allerdings ein Schritt zurück: Denn sie unterscheiden derzeit nicht zwischen zweifach Geimpften und Gästen mit einer Booster-Impfung - sie alle müssen sich auch testen lassen.
Und was ist mit Sportstätten und Fitness-Studios?
Wenn es kommt wie von Ministerpräsident Wüst angekündigt, soll auch hier in Zukunft gelten: Geboosterte müssen sich nicht extra testen lassen. Bislang gilt in NRW die strenge 2G-plus-Regel: Ohne negatives Testergebnis darf niemand rein, egal ob geimpft, genesen oder geboostert.
Das Gleiche gilt übrigens auch für Karnevalsveranstaltungen, Feste und Bordelle. Endgültige Antworten gibt es ebenfalls spätestens Mittwoch mit der neuen Coronaschutzverordnung.
Gibt es mehr Klarheit bei den neuen Quarantäne-Regeln?
Etwas. Nach den Beschlüssen der MPK müssen Menschen mit Auffrischungsimpfung künftig grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Die Zeit für die Isolation Infizierter und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird generell auf zehn Tage verringert. Die Dauer kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein negativer PCR- oder anerkannter Schnelltest vorgelegt wird. Für Schüler und Schülerinnen wird die Quarantäne auf fünf Tage verkürzt, wenn ein negativer Test vorliegt.
Die neuen Quarantäne-Regelungen werden offenbar in NRW eins zu eins umgesetzt. Noch nicht ganz sicher ist, ab wann die neuen Regeln gelten. Das sollte sich ebenfalls bis nächste Woche aufklären.