In der Fußgängerzone der Kölner Innenstadt gehen viele Menschen an einer auf dem Boden liegenden Mund-Nasen-Bedeckung vorbei.

Corona: Diese Regeln gelten jetzt noch in NRW

Stand: 25.03.2023, 09:32 Uhr

In NRW und anderswo in Deutschland gilt weiterhin an wenigen Orten eine Maskenpflicht. Hier gibt es einen aktuellen Überblick über die verbliebenen Corona-Regeln.

Die landesweiten Corona-Regeln mit teilweiser Testpflicht und Maskenpflicht sind Ende Februar ausgelaufen. Übrig sind nur noch die wenigen bundesweiten Corona-Regeln, die das Infektionsschutzgesetz vorgibt. Diese gelten bis einschließlich 7. April. Konkret ist das die Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen sowie für Besucher und Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Fragen und Antworten.

Wo genau und für wen gilt derzeit noch die Maskenpflicht?

Noch bis einschließlich 7. April gilt eine eingeschränkte FFP2-Maskenpflicht in diesen und ähnlichen Einrichtungen:

  • Besucher in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen (unter anderem Altenheime)
  • Patienten und Besucher in Krankenhäusern
  • Patienten und Besucher in Reha-Einrichtungen
  • Patienten in Arztpraxen
  • Patienten in Zahnarztpraxen
  • Patienten in Dialyseeinrichtungen

Wo gilt die Maskenpflicht mittlerweile nicht mehr?

Anders als Besucher müssen Ärzte, Pfleger und andere Beschäftigte in Arztpraxen, Pflegeheimen und Krankenhäusern mittlerweile keine Maske mehr tragen. Auch ungeimpfte Bewohner von Pflegeheimen können die Maske weglassen.

Keine Maske mehr in Pflege: "Große Erleichterung"

WDR 5 Morgenecho - Interview 01.03.2023 06:18 Min. Verfügbar bis 29.02.2024 WDR 5


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In Bussen und Bahnen wurde die Maskenpflicht schon Anfang Februar abgeschafft. In Geschäften und Schulen gibt es sie schon seit Monaten nicht mehr.

Für wen gelten Ausnahmen von der Maskenpflicht?

Die bundesweite Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht für:

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Menschen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und jene, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen

Gibt es noch eine Corona-Isolationspflicht?

Nein. Die NRW-Landesregierung hat die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte Ende Januar auslaufen lassen. Es gibt keine Pflicht mehr, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.

Ist noch eine telefonische Krankschreibung möglich?

Ja. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Diese Corona-Sonderregelung gilt nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses allerdings nur noch bis Ende März.

Über dieses Thema berichtete am 28.02.2023 auch die "Aktuelle Stunde" im WDR Fernsehen.

Weitere Informationen zu Corona gibt es hier: