Neue Corona-Regeln: Das haben Bund und Länder beschlossen

Stand: 07.01.2022, 18:43 Uhr

Angesichts exponentiell steigender Corona-Infektionen durch Omikron wollen Bund und Länder den Zugang zur Gastronomie strenger regulieren. Auch die Quarantäne-Regeln ändern sich.

Bund und Länder schränken den Zugang zu Restaurants, Cafés und Kneipen weiter ein. Nur noch Geimpfte und Genesene sollen die gastronomischen Einrichtungen besuchen dürfen - und dies auch nur, wenn sie geboostert sind oder wahlweise einen zusätzlichen negativen Corona-Test vorlegen.

Darauf verständigten sich die Länderchefs am Freitag bei einer Videokonferenz, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Anschluss in Berlin mitteilte.

Söder Und Haseloff nicht von 2G-plus überzeugt

Wann die Gastronomie-Regelung greift und wie sie in den dafür zuständigen Ländern umgesetzt wird, ist offen. Im Beschlusspapier steht am Ende "kurzfristig". Ursprünglich war der 15. Januar als Datum angedacht.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich "skeptisch", ob die 2G-plus-Regel für die normale Gastronomie jenseits von Diskotheken und Bars sinnvoll sei. Auch Sachsen-Anhalt will die bisherige Corona-Schutzverordnung zunächst beibehalten, "weil die Delta-Variante noch vorherrschend" sei, wie Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg sagte.

Lockerungen für Geboosterte auch bei Sportstätten in NRW?

Lockerungen für Geboosterte in der Gastronomie werden mit Blick auf NRW weitere Fragen auf, da es dort aktuell keine Erleichterungen für Geboosterte bei 2G-plus-Regeln gibt. Während sie künftig ohne zusätzlichen Test in die Kneipe gehen können sollen, müssen sie bis dato einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen, wenn etwa Besuche im Fitnesscenter oder Schwimmbad auf der Wunschliste stehen. Eine Auffrischungsimpfung alleine genügt nicht.

Ob nun bei allen 2G-plus-Regeln in NRW Erleichterungen für Geboosterte kommen, bleibt aber - Stand jetzt - abzuwarten und wird mit der Corona-Schutzverordnung geregelt, die jetzt von der Landesregierung aktualisiert werden muss.

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Die aktuelle Verordnung ist in NRW noch bis nächsten Mittwoch gültig. Spätestens bis dann muss sie von der Landesregierung geändert worden sein, damit die neuen Regelungen in Kraft treten.

Wüst: Boosterimpfung muss einen "Unterschied" machen

Hendrik Wüst, Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz, betonte am Freitag jedoch, dass es einen "Unterschied" machen müsse, "ob sich Menschen durch einen Booster besonders geschützt haben oder nicht". "Das ist auch ein wichtiger Anruiez für die Boosterimpfung", sagte der NRW-Landeschef.

Neben neuen Regeln für Gastronomiebetriebe beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz eine Verkürzung der Isolationszeit Infizierter und der Quarantänedauer für Kontaktpersonen. Damit soll vermieden werden, dass in wichtigen Bereichen wie Krankenhäusern zu viele Mitarbeiter gleichzeitig nicht arbeiten gehen können.

Keine Quarantäne für Geboosterte

"Wir wissen, dass Omikron viel ansteckender ist als die bisherigen Virusvarianten", sagte Scholz mit Blick auf drohende Personalengpässe in der kritischen Infrastruktur. Nach Angaben des Kanzlers müssen Menschen mit Auffrischungsimpfung künftig grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten.

Die Zeit für die Isolation Infizierter und die Quarantäne von Kontaktpersonen wird demnach auf generell zehn Tage festgelegt. Die Dauer könne auf sieben Tage verkürzt werden, wenn ein PCR-Test oder ein anerkannter Schnelltest ein negatives Ergebnis erbringen, so Scholz.

In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe kann die Isolation nach sieben Tagen nur durch einen PCR-Test beendet werden. Der Dienst darf nur wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Kürzere Quarantäne für Schüler

Um vulnerable Gruppen zu schützen, kann sich das Personal bestimmter Einrichtungen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, grundsätzlich nur mit einem PCR-Test freitesten. Für Schülerinnen und Schüler wird die Absonderungszeit Scholz zufolge auf fünf Tage verkürzt, wenn ein Test negativ ausfällt.

Die Kontaktbeschränkungen sollen unverändert bleiben. Derzeit gilt eine Obergrenze von zehn Personen für private Treffen. Sind Ungeimpfte dabei, darf sich nur ein Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen.

Regierungschefs untermauern Forderung nach allgemeiner Impfpflicht

Die Runde der Regierungschefs habe die Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht unterstrichen, sagte Scholz. Er fühle sich "maximal unterstützt" bei diesem Vorhaben, sagte er. Ob die allgemeine Impfpflicht kommt, muss der Bundestag entscheiden. Voraussichtlich Ende Januar soll es dazu eine erste Orientierungsdebatte geben.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mahnte Tempo bei der Umsetzung der Impfpflicht an. "Die Länder gehen davon aus, dass bald ein Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorliegen wird." Durch die Corona-Variante Omikron habe sich die Dringlichkeit der Impfpflicht noch einmal erhöht.

Wüst fordert Feststellung der "epidemischen Lage"

Was die maximale Unterstützung durch die Länderchefs betrifft, dürfte Scholz deren Haltung zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht gemeint haben. Diese hatte seine Regierung als eine der ersten Amtshandlungen gestrichen, und die unionsgeführten Bundesländer wollen sie nun zurück.

Wüst sagte am Freitag im Anschluss an die Bund-Länder-Runde, aus Sicht der Regierungschefs der unionsgeführten Länder und Baden-Württembergs sei es erforderlich, dass der Bundestag die epidemische Lage feststelle, um "schnell mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen reagieren zu können".

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