Neue Corona-Regeln: Stresstest für die Ämter

Stand: 05.10.2020, 20:02 Uhr

Seit 1. Oktober gilt die neue NRW-Coronaschutzverordnung. Doch viele Kommunen verschärfen die Regeln, wenn die Infektionszahlen steigen. Folge: Die Ämter werden mit Fragen bombardiert, nicht nur zum Thema private Feiern.

Eine Hochzeitsfeier oder Geburtstagsparty in Corona-Zeiten zu organisieren, kann ganz schön kompliziert sein. Denn etliche Städte haben angesichts steigender Infektionszahlen strengere Regeln aufgestellt, als es die Schutzverordnung des Landes seit dem 1. Oktober vorsieht. Viele Menschen sind verunsichert. Ordnungs- und Gesundheitsämter sind mit einer Flut von Fragen konfrontiert.

Allein die Stadt Essen bekommt täglich etwa 200 Anrufe und hundert E-Mails nur zum Thema private Feiern. Eine große Nachfrage melden auch Duisburg und Kleve. Düsseldorf hat sogar eine eigene Info-Hotline eingerichtet. Dort gingen gleich am 1. Oktober rund 150 Anfragen zur neu eingeführten Anmeldepflicht für private Feiern ab 50 Teilnehmern ein. Die Stadt teilte dem WDR am Montag mit, dass die Anrufer Detailfragen oder Sorgen gehabt hätten.

Verschärfte Regeln in einzelnen Kommunen

Laut aktueller NRW-Coronaschutzverordnung dürfen an privaten Feiern in angemieteten Veranstaltungsräumen maximal 150 Personen teilnehmen. Wenn es aber mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Kommune innerhalb einer Woche gibt - hier spricht man vom Inzidenzwert - sind nur noch höchstens 50 Teilnehmer erlaubt.

In Aachen beispielsweise lag der Inzidenzwert am Montag bei 44,7, in Alsdorf bei 41,8. Als besondere Maßnahme wurde dort eine Genehmigungspflicht für Privatfeiern außerhalb der Wohnung schon bei mehr als 25 Teilnehmern eingeführt.

Strengere Vorgaben für Feste gelten seit Längerem auch schon in den besonders von Corona belasteten Städten Hamm (Inzidenzwert: 96,6) und Remscheid (61,3). In Hamm muss auch für private Feiern zu Hause ab 25 Personen eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, in Remscheid für alle Feiern, egal mit wie viele Gästen.

Das NRW-Gesundheitsministerium rechtfertigte die Anmeldepflicht für Feiern als notwendig, "da einige Infektionsgeschehen auf den zu großzügigen Umgang bzw. Missbrauch mit den Vorgaben zu privaten Feiern zurückzuführen" seien.

Positiv getestete Frau wollte feiern

Die Ordnungsämter belastet natürlich auch die Einhaltung der Regeln. Nicht jede Feier kann überprüft werden. "Wir verfolgen das stichprobenartig", sagte etwa ein Sprecher der Stadt Düsseldorf dem WDR. In der Landeshauptstadt wurden am Wochenende 13 Feiern überprüft, alles sei in Ordnung gewesen.

In Remscheid gab es aber zwei Fälle, in denen eine Braut zu einer Hochzeit von einer großen Zahl Menschen abgeholt werden sollte. Das Ordnungsamt schritt ein. Im Rhein-Kreis Neuss konnte eine positiv getestete Frau gerade noch davon abgehalten werden, auf eine Feier zu gehen, von der das Gesundheitsamt gehört hatte.

Verunsicherung auch beim Grenzverkehr

Doch nicht nur die Feiern werfen viele Fragen auf. Denn auch Besuche in den Nachbarländern wie den Niederlanden oder Belgien müssen nun bei den Gesundheitsämtern angemeldet werden. Gronaus Bürgermeister Rainer Doetkotte (CDU) kritisierte, der kleine Grenzverkehr, sonst so unkompliziert, werde jetzt zu einem großen bürokratischen Akt. Borkens Landrat Kai Zwicker sprach von einem Riesenaufwand und berichtete von vielen ratlosen Bürgern, die mit Fragen auf die Kommunen zukämen wie zum Beispiel: "Darf ich jetzt nicht mehr nach Holland zum Tanken fahren?"

Borkens Landrat: "Alles nicht durchdacht"

Nicht geklärt sei, was eigentlich mit all den Meldungen passiert, die die Gesundheitsämter jetzt erreichten. Das sei alles nicht durchdacht, sagte Zwicker. Pendler aus dem Kreis Borken, die in den Niederlanden arbeiten, müssen sich in einem speziellen Formular eintragen. Darauf wies die Kreisverwaltung hin, die das Formular am Wochenende auf ihrer Homepage eingerichtet hat. Damit soll das Gesundheitsamt entlastet werden.

In Aachen klagte das Gesundheitsamt bereits am Samstag über viel zu viele Anrufe, die die Kapazitäten blockierten, die man eigentlich für die Nachverfolgung benötige. Das NRW-Gesundheitsministerium wies darauf hin, "dass die Daten über Reiserückkehrer und deren Kontaktnachverfolgungen ein wesentlicher Baustein bei der Verhinderung und Unterbrechung von Infektionsketten darstellen".

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