Was ist passiert?
Immer wieder haben sich die Veranstalter von Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys nicht an die Corona-Bestimmungen gehalten. Bei einer Hochzeit in Hamm wurden beispielsweise die Teilnehmerlisten nicht vollständig geführt - offenbar kamen und gingen hunderte Personen. Mittlerweile sind dort hunderte Menschen in Quarantäne, Dutzende haben sich infiziert.
Was soll sich jetzt ändern?
Die NRW-Landesregierung hat beschlossen, dass private Feiern, die in angemieteten Veranstaltungsräumen mit mehr als 50 Teilnehmern stattfinden, zwei Wochen vorher bei den Ordnungsämtern angemeldet werden müssen. 150 Personen sind das Maximum.
Der Gastgeber ist dabei für die Feier verantwortlich und ist verpflichtet, eine Liste mit den Daten aller Gäste vor Beginn der Feier einzureichen. So können die Behörden kontrollieren, ob die Gastgeber sich an die Coronaschutzverordnung halten. Das heißt, wer eine Feier veranstaltet, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt vorbei kommt und kontrolliert.
Gibt es Strafen oder Bußgelder?
Ja. Gastgeber, die sich nicht an die Auflagen halten, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Aber auch einzelne Gäste können belangt werden, mit bis zu 250 Euro. Richtig teuer kann es werden, wenn durch die Missachtung von Auflagen so viele Menschen angesteckt werden, dass ein Lockdown droht: Dann drohen den Gastgebern Schadensersatzzahlungen an Betriebe, die deswegen schließen mussten.
Gilt das auch für Feiern in Privatwohnungen?
Nein. Für Feiern im Privatwohnungen gilt der Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Darum will die Landesregierung in diesen Bereich nicht durch Verbote "hineinregieren". Hier verlasse sich das Gesundheitsministerium darauf, dass Menschen sich verantwortungsvoll verhalten und sich und ihre Gäste nicht durch überfüllte oder schlecht belüftete Räume einem Infektionsrisiko aussetzen.