Corona-Ausbruch nach Hochzeit: Landkreise fordern weniger als 50 Gäste

Stand: 26.09.2020, 17:38 Uhr

Feste feiern trotz Corona? Der Deutsche Landkreistag sagt Ja, fordert aber eine Obergrenze von weniger als 50 Menschen bei solchen Privatfeiern – und zwar bundesweit und auch in den eigenen vier Wänden.

Hunderte Gäste feierten ausgelassen in Hamm – eine Hochzeitsfeier mit fatalen Folgen: Es kam zu einem Corona-Ausbruch. Die Welle schwappte von der Festgesellschaft über auf die westfälische Stadt. Zwischenzeitlich sind die Corona-Neuinfektionen in Hamm auf den derzeit bundesweit höchsten Wert geklettert. Die Konsequenz?

Für den Deutschen Landkreistag ist klar: Es muss eine bundesweite Obergrenze von weniger als 50 Menschen bei Privatfeiern geben - in öffentlichen Räumen und auch zuhause. Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Virus sei es gleichgültig, in welchen Räumlichkeiten Familienfeiern stattfinden, sagte ein Sprecher des Landkreistags dem WDR.

Virologe Kaiser für strengere Beschränkungen

Der Virologe Wolf Kaiser von der Uniklinik Köln plädiert für strengere Auflagen. "Wir sehen ja, dass diese differenzierte Betrachtung und diese Freiheiten dazu geführt haben, dass einige das eben nicht richtig verstanden haben. Ich denke, dann müssen wir für die nächste Zeit diese Beschränkungen wieder erhöhen und sagen: Nein, es geht eben nicht", sagte Kaiser am Samstag dem WDR. "Und wir sagen jetzt: eben nur Feiern bis 50 Leute. Wenn man mehr machen will, dann muss man entsprechend ein Hygienekonzept einreichen und es sich genehmigen lassen."

Bisher keine bundesweite einheitliche Begrenzung

Bislang gibt es in Deutschland keine einheitliche Teilnehmerbegrenzung für Privatfeiern. Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden.

In Bayern etwa gilt: Hochzeiten und andere Feiern dürfen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen oder bis zu 200 Personen im Freien erfolgen. In Rheinland-Pfalz sind Familienfeste oder Hochzeiten unter anderem dann möglich, wenn der Personenkreis vorher festgelegt wird und höchstens 75 Gäste kommen. In Niedersachsen sind Feste wie Taufen, Hochzeiten sowie Beerdigungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

Berlin: 1.000 Teilnehmer ab 1. Oktober erlaubt

In Berlin dürfen sich bei privaten Feiern im Innenbereich 750 Teilnehmer treffen und ab 1. Oktober sogar 1.000. In NRW gelten indes ab Oktober schärfere Regeln: Wer im öffentlichen Raum etwa ein Jubliäum, eine Taufe oder eine Hochzeit feiert, muss dies ab einer Teilnehmerzahl von 50 mindestens zwei Wochen vorher beim örtlichen Ordnungsamt anmelden.

Bundesverband der Deutschen Industrie will strikte regionale Differenzierung

Für eine strikte regionale Differenzierung plädierte indes der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). "Bund und Länder müssen bei allen bevorstehenden Eindämmungsmaßnahmen den kleinsten regionalen Nenner zum Maßstab haben", sagte BDI-Präsident Dieter Kempf am Samstag in Berlin. Er äußerte sich vor allem mit Blick auf die Konjunkturlage in Deutschland.

Zahl der Neuinfektionen bundesweit auf dem höchsten Stand

Derweil ist in Deutschland ist innerhalb von 24 Stunden bei mehr als 2.500 Menschen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen worden. Das ist der höchste Wert seit April, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Samstagmorgen mitteilte.

Der Höhepunkt bei den täglich gemeldeten Neuansteckungen hatte Ende März/Anfang April bei mehr als 6.000 gelegen. Die Zahl war dann in der Tendenz gesunken und ab Juli wieder gestiegen.

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