Gericht stoppt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh

Stand: 06.07.2020, 20:04 Uhr

  • Oberverwaltungsgericht setzt Corona-Beschränkungen außer Kraft
  • "Lockdown" für ganzen Kreis Gütersloh sei nicht mehr verhältnismäßig
  • Einschränkungen wegen Corona-Ausbruch bei Tönnies verhängt

Von Christian Wolf

Die Corona-Einschränkungen für den gesamten Kreis Gütersloh sind vorerst vorbei. Grund ist allerdings nicht eine Entscheidung der NRW-Landesregierung, sondern ein Gerichtsbeschluss.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die entsprechende Verordnung des Landes am Montag (06.07.2020) außer Kraft gesetzt. Die strengeren Regeln als im Rest von NRW gelten damit nicht mehr. Dazu gehörten Kontaktbeschränkungen und Einschnitte im Kultur- und Freizeitbereich.

Einschränkungen nicht mehr verhältnismäßig

Zur Begründung heißt es: Das Land hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen. Ein "Lockdown" für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig und auch nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren. Ein Spielhallenbetreiber hatte sich per Eilantrag gegen die Verordnung gewehrt.

Die Einschränkungen waren nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies für die Kreise Gütersloh und Warendorf verhängt worden. Wegen gesunkener Zahlen wurde der sogenannte Lockdown für Warendorf schon Ende Juni aufgehoben - und für Gütersloh um eine Woche bis diesen Dienstag verlängert.

Unterschiedliche Gefährdungslage im Kreis

Das Gericht wies nun aber darauf hin, dass die Verteilung der Coronainfektionen innerhalb des Kreises "erheblich" variiere. Vor allem im Norden und Osten gebe es nur wenige Fälle und deshalb wohl auch keine wirklich größere Gefährdungslage als an anderen Orten außerhalb des Kreises.

Laumann lobt seine Entscheidungen

Die Entscheidung des Gerichts ist auch eine Niederlage für die Landesregierung - denn die nun kassierte Verordnung kam von ihr. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) will davon aber nichts wissen. Er sagt: "Die aktuell in Gütersloh verordneten Maßnahmen waren Vorsichtsmaßnahmen, die solange gelten sollten, bis ein möglicher flächendeckender Eintrag in die Gesamtbevölkerung ausgeschlossen werden kann." Dies sei nun der Fall.

Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) freute sich in einer ersten Reaktion. "Wir haben jetzt wieder ein Stück mehr Freiheit. Der Lockdown war eine Belastung, jetzt ist endlich die Stigmatisierung vorbei." Das Virus sei aber nicht verschwunden. So gebe es aktuell 44 neue Fälle im Kreis.

Präzedenzfall für die Zukunft?

Unklar ist, welche mittelfristigen Konsequenzen der Gerichtsentscheid haben wird. Denn bundesweit gilt derzeit noch die Regel, dass es bei 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen zu Einschränkungen kommt. Ob es in Zukunft bei einem Corona-Ausbruch wieder einen "Lockdown" für einen gesamtem Kreis gibt, ist nun aber offen.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte schon vor Tagen gesagt, dass er sich auch lokal begrenzte Schritte vorstellen könnte statt einem "Lockdown" für einen ganzen Kreis. Die Staatskanzlei teilte am Montagabend mit, die Landesregierung sehe sich darin nun "bestätigt".

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