Das sind die neuen Corona-Regeln in NRW

Stand: 27.08.2020, 18:44 Uhr

NRW geht teilweise eigene Wege bei den neuen Corona-Regeln. Wegen steigender Infektionszahlen haben Bund und Länder über Verschärfungen bei den Schutzmaßnahmen beraten.

Von Nina Magoley

Die Corona-Infektionszahlen hatten bundesweit zuletzt eine kritische Schwelle erreicht - was Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag dazu veranlasste, in einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über mögliche Verschärfungen der Schutzmaßnahmen zu beraten.

"Größere Öffnungen" werde es vorerst nicht geben, sagte Merkel anschließend. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte im Anschluss an die Beratung, welche Einigungen auf Bundesebene auch in NRW gelten werden - und welche nicht.

Das sind die neuen NRW-Regeln im Überblick:

  • NRW fahre "einen Kurs der Null Toleranz gegen Maskenverweigerer und Quarantänebrecher", erklärte Laschet. Dementsprechend gelte hier weiterhin ein Bußgeld von 150 Euro für Maskenverweigerer in Bus oder Bahn. In den restlichen Bundesländern müssen Maskenverweigerer künftig mit einer Strafe von mindestens 50 Euro rechnen.
  • Die Maskenpflicht in den Schulen NRWs wird verlängert. Allerdings: Im Unterricht müssen Schüler und Lehrer ab dem 1. September keine Masken mehr tragen, die Regelung läuft am Montag, 31. August, aus. Weitere Hygienemaßnahmen in den Schulen werde die Kultusminusterkonferenz bis Montag erarbeiten.
  • Kostenlose Coronatests für alle Reiserückkehrer werden in NRW - anders als in vielen anderen Bundesländern - bis 1. Oktober möglich sein. Auf Bundesebene hatten man sich dagegen geeinigt, ab 15. September keine kostenlosen Corona-Tests für Reisende aus Nicht-Risikogebieten mehr anzubieten. Lediglich Bayern will ebenso daran festhalten.
  • Für private Feiern mit wichtigem Anlass - wie runde Geburtstage, Beerdigungen oder Hochzeiten - gilt weiterhin die Obergrenze von 150 Personen in NRW. Bei Feiern im eigenen Haus dagegen gelten keine Vorschriften. Die Landesregierung wolle "nicht in den privaten Bereich der Menschen eingreifen". Dennoch appelliere er "an alle Familien zur Vorsicht", sagte Laschet.
  • Ein Start der Bundesliga mit Zuschauern wird nicht möglich sein. Konzerte mit tausenden Besuchern können nicht stattfinden, sagte Laschet - nicht bundesweit und nicht in NRW.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern müssen Kommunen künftig mit dem Land abstimmen. Dazu zählen auch Weinfeste, Schützenfeste und anderen Großveranstaltungen.
  • Zu Karneval und Weihnachtsmärkten sei noch keine Entscheidung gefallen. Ob kleinere Weihnachtsmärkte unter Einhaltung besonderer Regeln - "eventuell ohne Alkohol" - möglich sein werden, müsse in den Kommunen geprüft werden.

Statt einem pauschalen Runterfahrens des öffentlichen Lebens soll es in NRW künftig eine "lokale Corona-Bremse" geben, wenn örtlich die Infektionszahlen stark ansteigen, sagte Laschet. Damit wolle man zielgerichtet handeln können und mit "passgenauen lokalen Maßnahmenpaketen" reagieren. Dazu könnten lokale Versammlungs-, Veranstaltungs- oder auch Verkaufsverbote sowie Maßnahmen in Schulen gehören. Die Entscheidung, welche Maßnahmen ergriffen würden, liege bei den Kommunen vor Ort.

Weitere Beschlüsse zwischen Bund und Ländern:

  • Eltern sollen künftig mehr Krankentage für ihre Kinder bekommen: Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld stehen demnach fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes zu. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
  • Der Bund will außerdem sofort weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um die Ausstattung zum digitalen Lernen für Schüler und Lehrer zu verbessern.
  • Neu ist außerdem, dass nach "vermeidbaren Reisen in Risikogebiete" keine Entschädigung mehr für Einkommensausfälle gewährt werden soll, wenn die Betroffenen dann in Quarantäne müssen. Ab voraussichtlich 1. Oktober müssen Reiserückkehrer aus Risikoländern für 14 Tage in Quarantäne. Erst mit einem negativen Coronatest ab dem fünften Tag kann diese Pflicht aufgelöst werden.
  • Eine Arbeitsgruppe der Staatskanzleien soll bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen, ob und wie bei bundesweiten Sportveranstaltungen - wie Spiele der Fußballbundesliga, aber auch im Handball, Basketball und Eishockey - Spiele bis Jahresende vor leeren Zuschauerrängen stattfinden müssen. "Kleine Möglichkeiten" Richtung Jahresende stellte Söder vage in Aussicht, das hänge aber kolossal vom weiteren Infektionsgeschehen ab.

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