Streit um private Feiern: "150 Teilnehmer sind nicht zuviel"

Stand: 23.08.2020, 12:15 Uhr

Ministerpräsident Laschet will private Feiern nicht weiter beschränken, auch wenn andere Bundesländer wegen der Corona-Infektionszahlen eine bundeseinheitliche Begrenzung fordern.

Unter den Bundesländern gibt es offenbar unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch während der Corona-Pandemie die Teilnehmergrenze für private Feierlichkeiten sein soll. Aktuell reichen die Obergrenzen bei privaten Feiern von 25 Teilnehmern in Hamburg bis zu 500 in Berlin. In NRW gilt die Grenze von 150 Menschen bei einem "herausragenden Anlass".

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD), sagte am Sonntag, dass private Feiern und öffentliche Großveranstaltungen bundeseinheitlich geregelt werden sollten. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern wollen Kalayci zufolge bei einer Telefonschalte an diesem Montag über das Infektionsrisiko bei solchen Events sprechen.

Bundesregierung warnt vor Ansteckungsrisiko

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor angeregt, wegen des Ansteckungsrisikos noch einmal über die erlaubte Größe von privaten Festen zu sprechen. Nach Ansicht der Bundesregierung tragen vor allem private Feiern, bei denen die Hygiene- und Abstandsregeln nicht eingehalten werden, sowie Rückkehrer aus Risikogebieten zu den steigenden Infektionszahlen in Deutschland bei.

NRW will bei 150er-Grenze bleiben

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) glaubt nicht, dass diese 150 Leute auf privaten Feiern zuviel sind. Das sagte er am Samstag in der Aktuellen Stunde. Bei solchen privaten Feiern hätten sich in NRW auch nur fünf Prozent angesteckt. Die Obergrenze von 150 Menschen beziehe sich zudem auf Partys in Räumlichkeiten, die man anmietet, also zum Beispiel in Gaststätten. Hauptsächlich seien dies private Hochzeiten, die jetzt wieder erlaubt sind, nachdem sie monatelang verboten waren.

Keine Regelungen für private Haushalte

Feiern in privaten Haushalten gebe es auch, so Laschet, dort habe die Politik aber nie irgendetwas verboten. Tatsächlich steht auch nichts davon in der NRW-Corona-Schutzverordnung. Verbindliche Vorschriften, was man in den eigenen vier Wänden machen darf und was nicht, gibt es darin nicht. Das heißt, Treffen in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder im eigenen Garten sind in NRW mit beliebig vielen Menschen erlaubt. In Hamburg gilt hier zum Beispiel die Grenze von 25 Menschen.

Noch am Dienstag hieß es aus dem NRW-Gesundheitsministerium, dass aktuell etwa 33 Prozent der Corona-Neuinfektionen auf das private Umfeld zurückzuführen seien. Jeder Dritte steckt sich also entweder in den eigenen vier Wänden oder zum Beispiel bei privaten Grillpartys im Garten an.

RKI: Vermehrt Fälle bei Familienfeiern

Die meisten Corona-Infektionen passieren auch laut einer Studie des Robert-Koch-Instituts in privaten Haushalten. Allerdings gab es bei einem Ausbruch zu Hause im Schnitt nur jeweils 3,2 Infizierte - die Übertragung fand also wohl nur auf weitere Familienmitglieder statt. Das RKI riet am Freitag dazu, Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis zu beschränken. Die erhöhten Fallzahlen in den letzten Tagen seien insbesondere auf Reiserückkehrer zurückzuführen. Aber laut RKI treten aber auch vermehrt Fälle in Zusammenhang mit Feiern im Familien und Freundeskreis auf.

Aktuelle TV-Sendungen