In den meisten Fällen geht es um Verstöße gegen die Maskenpflicht oder Kontaktverbote, wie eine am Sonntag veröffentlichte Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Städten ergab.
Viele Einsprüche von Beschuldigten
Vor allem Einsprüche gegen die Urteile verhindern, dass Verfahren zügig abgeschlossen werden können. Das geht teilweise so weit, dass sogar noch Verfahren aus dem Jahr 2020 laufen. Manche Städte haben auch noch nicht alle Bußgeldbescheide verschickt: Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre. Für die Kommunen geht es um zusätzliche Einnahmen: Laut Corona-Schutzverordnung vom November 2021 waren zum Beispiel bei einem einfachen Verstoß gegen die Maskenpflicht 150 Euro fällig.
Hohe Rückstände in Köln und Dortmund
Besonders stark betroffen ist die Stadt Köln, bei der noch mehrere Tausend Fälle zur Bearbeitung anstehen. Die Zahl der bislang noch nicht verschickten Bescheide liege schätzungsweise im mittleren vierstelligen Bereich, sagte eine Sprecherin. "In der Corona-Zeit sind bei uns stapelweise Anzeigen eingegangen, die jetzt nach und nach abgearbeitet werden." Hinzu kämen etliche offene Verfahren wegen Einsprüchen. Eine Gesamtsumme konnte die Sprecherin nicht nennen.
In Aachen befinden sich noch 640 Verfahren mit einem Betrag von insgesamt 256.000 Euro in der Vollstreckung. Weitere 30 Verfahren ruhen aktuell, weil der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist. In Dortmund laufen noch fast 1.500 Ordnungswidrigkeitsverfahren, gut 400 davon stammen sogar noch aus dem Jahr 2020. In Essen sind laut Stadt knapp 700 Bußgeldverfahren offen.
Vier Städte haben alle Verfahren abgewickelt
Aber es gibt auch Ausnahmen. Münster, Bonn und Bielefeld haben beispielsweise nach eigenen Angaben bis auf einige Einspruchs-Fälle alle Verfahren abgewickelt. Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf hat nach Angaben eines Sprechers alle Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona zügig abgeschlossen, "da die Wirksamkeit der Maßnahmen auch von einer konsequenten und zeitnahen Verfolgung abhing".