Für die Schulen in NRW hat sich am 22. Februar einiges geändert. Das betrifft vor allem den Distanz- und Präsenzunterricht. Ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen, die das Schulministerium am Donnerstag bekannt gab.
Grundschulen
Für die Grundschüler in NRW geht der Unterricht seit 22. Februar in "Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen", teilte das Ministerium in einer "Schulmail" mit. Das gilt für alle Jahrgangsstufen.
Der Umfang an Präsenz- und Distanzunterricht soll möglichst derselbe sein. Es soll konstante Lerngruppen geben. In den Präsenzphasen soll vor allem Deutsch-, Mathe- und Sachunterricht stattfinden.
Weiterführende allgemeinbildende Schulen
Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse werden weiterhin auf Distanz unterrichtet. Manchen fällt das jedoch aus unterschiedlichen Gründen sehr schwer. Sie dürfen daher im Schulgebäude unter Aufsicht ihre Aufgaben erledigen - falls die Schulleitung dafür entsprechende Möglichkeiten schafft. Für Fünft- und Sechsklässler können Eltern eine pädagogische Betreuung beantragen.
Abschlussklassen
Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Abschluss-Prüfungen stehen, "wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht", so das Schulministerium. Es kann zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch Hybrid-Unterricht ist möglich.
Der Präsenzunterricht ist grundsätzlich "auch in voller Klassenstärke möglich". Wenn es genug Räume und Personal gibt, können Klassen und Lerngruppen aber auch geteilt werden.
Gymnasiale Oberstufe
Bei Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufen wird unterschieden. In der Einführungsphase bleibt es beim Distanzunterricht. Außer den Schülern der Abschlussklassen soll auch ab der Qualifikationsphase 1 wieder Präsenzunterricht ermöglicht werden. Der Grund: Ihre Leistungen fließen in die Gesamtbewertung für das Abitur ein. Entsprechendes gilt für die Studierenden des Weiterbildungskollegs (WBK) im dritten bis sechsten Semester.
Förderschulen
Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen gelten ähnliche Regelungen: Klassen der Primarstufe und die Abschlussklassen kehren in den Präsenzunterricht zurück.
Wer allerdings nicht ohne Betreuung zu Hause am Distanzunterricht teilnehmen kann, soll einen Anspruch auf Betreuung in der Schule haben, heißt es in der Schulmail. Das gelte insbesondere für Schüler in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung.
Berufskollegs
In den Berufskollegs gilt nun grundsätzlich für alle Bildungsgänge Distanzunterricht. Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können allerdings in Präsenzunterricht beschult werden.
Und wie geht es in Zukunft weiter mit den Schulen?
Wie es in den kommenden Monaten mit den Schulen in NRW weitergeht, steht noch nicht fest. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte im Februar im Landtag, sie strebe einen "vollständigen Präsenzunterricht" für Grundschüler an, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen landesweit auf unter 50 falle.