Am Donnerstag (16.07.2020) haben sich Bund und Länder auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Mit dabei ist die Option, in gewissem Umfang die Reisefreiheit einzuschränken. Doch statt von regionalen Ausreisesperren oder Ausreisebeschränkungen spricht man von der "Beschränkung nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus."
Maßnahmen nicht mehr pauschal kreisweise, sondern begrenzter
Im Kern bestätigt der Beschluss die Tendenz, die sich spätestens seit dem Corona-Ausbruch rund um den Schlachtbetrieb Tönnies ergab: Möglichst lokal und zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Infektionen zu verhindern. "Hotspot-Strategie" heißt darum auch das verabschiedete Papier.
Diese Lösung ist die Alternative zu einer regionalen Ausreisesperre, der ganze Landkreise betrifft, wie seinerzeit Gütersloh und Warendorf. Kurz bevor die NRW-Landesregierung die letzten Beschränkungen im Kreis Gütersloh hatte aufheben können, war dies vom OVG Münster angeordnet worden. Die Ausreisesperre für einen ganzen Kreis sei unverhältnismäßig gewesen.
Die Bedingungen für die Reisesperre
Sollte es zu einem Corona-Ausbruch in einer mehr oder weniger definierten Gruppe (Betrieb, Pflegeheim, Glaubensgemeinschaft, Sportverein) geben, werden dort die Kontakte nachverfolgt und Quarantäne auch gegen Verdachtsfälle verhängt.
Ein- und Ausreisebeschränkungen sind möglich, wenn sich zeigt, es gibt
- einen signifikanten Anstieg von Infektionen außerhalb dieser Gruppe oder
- Neuinfektionen, die die Zahl von 50 pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen übersteigt oder
- eine relevante Unsicherheit über die tatsächliche Ausbreitung der Infektionen.
Dann kann die Einreise in und aus einem Gebiet eingeschränkt werden. Diese Maßnahmen sollen "zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt beziehen."
NRW-Gesundheitsminister Laumann hatte zuvor betont, dass eine Abriegelung ganzer Kreise nicht möglich sei: "So viel Polizei kann man gar nicht aufbieten, um einen ganzen Landkreis abzusperren", sagte er in der ARD.
Landesregierung begrüßt Einigung
Die NRW-Staatskanzlei betonte, Reisebeschränkungen könnten "als letztes Mittel – nach strenger Prüfung der Verhältnismäßigkeit, im kleinräumigen Maßstab und für kurze Dauer – bei der Bewältigung eines lokalen Infektionsgeschehens eingesetzt werden."
Mit dem Beschluss würden nun auch der Bund und die Länder viele Maßnahmen übernehmen, die sich in Coesfeld und Gütersloh bewährt hätten, teilte die Staatskanzlei mit. Dazu gehöre die "in Gütersloh erstmalig und in großem Umfang angewandte Vor-Test-Quarantäne".
Bekräftigung der Quarantäne für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten
Nicht neu, aber wichtig in der Urlaubszeit ist eine Bekräftigung der Regel für alle, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben: Bei der Einreise müssen sich unverzüglich in ihre "eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft" begeben und dort 14 Tage bleiben.