Epidemiologen und Verfechter einer strengen Corona-Politik sind sich einig: Mehr Mobilität führt zu steigenden Infektionszahlen und erhöht das Risiko, dass sich bekannte und noch unbekannte Virus-Mutanten ausbreiten. Fazit: Der Osterurlaub muss in diesem Jahr ausfallen.
Bei den Bund-Länder-Gesprächen in der Nacht zu Dienstag hat sich diese harte Linie nach langen Diskussionen durchgesetzt. Im Abschlussbericht wird der Vorschlag mehrerer Bundesländer, zumindest den autarken Urlaub in Ferienhäusern und -wohnungen innerhalb der eigenen Landesgrenzen zuzulassen, noch nicht einmal erwähnt.
Dafür wurden neue Regeln für Rückkehrer nach Auslandsreisen angekündigt. Was gilt jetzt? Fragen und Antworten.
Sind private Reisen innerhalb von NRW möglich? Wie ist die Rechtslage?
Private Reisen innerhalb von Deutschland oder NRW sind nicht verboten. Es gibt aber einen dringenden Appell an die Bevölkerung, auf sie zu verzichten. Allerdings ist es schwer, eine Unterkunft zu finden. In NRW bleiben "Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken", also die temporäre Vermietung von Hotelzimmern und Ferienhäusern, verboten. Die Regelung gilt zwar offiziell nur bis zum 28. März, wird aber aller Voraussicht nach verlängert. Aber: Wer ein eigenes Wochenendhäuschen besitzt oder langfristig angemietet hat, darf es ganz normal nutzen. Das gilt auch für dauerhaft abgestellte Wohnwagen und Wohnmobile.
Auch längere Besuche bei Freunden sind erlaubt, solange die gültigen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Wer nachweisen kann, dass er zum Beispiel aus medizinischen Gründen dringend eine Luftveränderung braucht, kann sich sogar ein Ferienhaus oder Hotelzimmer mieten. Dafür braucht man aber ein ärztliches Attest.
Was ist mit Besuchen bei der Familie an den Feiertagen?
Einem Osterbesuch bei der Familie steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings dürfen auch dann nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht gezählt werden. Lockerungen der Kontaktbeschränkungen über die Feiertage gibt es nicht. Außerdem wird empfohlen, vor solchen Besuchen die kostenlosen Testangebote in den Kommunen zu nutzen.
Müssen Reiserückkehrer aus dem Ausland in Quarantäne?
Nicht unbedingt. Nur wer aus einem Risikogebiet nach NRW zurückkehrt, muss generell zehn Tage in Quarantäne. Aktuell werden etwa 160 von rund 200 Ländern weltweit als Risikogebiet eingestuft. Führt der Reisende aber 48 Stunden vor oder innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen sogenannten Covid-19-Einreisetest durch und ist das Ergebnis negativ, kann die Quarantäne vermieden werden. Den PCR-Test oder Corona-Schnelltest (PoC-Schnelltest) muss ein medizinischer Dienstleister wie ein Arzt vornehmen, der berechtigt ist, einen Test durchzuführen - und das Ergebnis auch attestiert.
Was ist mit Belgien und den Niederlande?
Sieht schlecht aus. Belgien lässt zunächst bis zum 18. April 2021 keine Touristen ins Land. Nur Reisen aus beruflichen und anderen wichtigen Gründen sind möglich. Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich nach Einreise in den Niederlanden für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann erst nach fünf Tagen mit einem negativen Corona-Test beendet werden.
Was hat es mit der neuen Testpflicht vor dem Rückflug auf sich?
Geplant ist, dass für alle Flüge aus dem Ausland nach Deutschland eine generelle Testpflicht vor Abflug eingeführt wird. Das haben Bund und Länder in der Nacht beschlossen. Bisher mussten nur Einreisende aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten bei der Einreise einen Test vorweisen. Die neue Regel gilt auch für Gebiete in Europa, die aktuell nicht auf der Risikoliste des RKI stehen, wie zum Beispiel Mallorca, Ibiza und die anderen Balearen-Inseln. In der Osterzeit könnten bis zu 40.000 Urlauber von der neuen Regel betroffen sein.
"Damit erweitert man die Testpflicht, weil man erkannt hat: Eine Beschränkung auf Risikogebiete ist nicht sinnvoll", sagt Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel. "Rechtlich ist das völlig in Ordnung. Die praktische Umsetzung ist eher ein Problem."
Bisher plant die Bundesregierung, dass die Fluggesellschaften die Verantwortung für die Testung ihrer Passagiere übernehmen sollen. Auch wenn einige Airlines bereits ihr grundsätzliches Einverständnis gegeben haben, ist noch nicht klar, wie das genau funktionieren soll. Man benötige für die weitere Planung die genaue Ausgestaltung der angekündigten Verordnung, hieß es am Dienstag von den Ferienfliegern Condor und Tuifly.
Plant NRW für die Osterferien touristische Lockerungen?
Nein. Angesichts der kritischen Corona-Entwicklung sehe er keine Möglichkeiten für touristische Spielräume, hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) schon in der vergangenen Woche klargestellt - und dabei bleibt es auch. Angesichts der rasant steigenden landesweiten Inzidenz im Land sollen ab Montag sogar bestehende Lockerungen zurückgenommen werden.
Familienminister Joachim Stamp (FDP) appellierte am Dienstagmorgen bei WDR 2 zusätzlich an die Menschen, alle bereits geplanten Reisen zu verschieben. Wegen der Gefahr der Verbreitung von gefährlichen Mutanten "kann ich nur dringend die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen bitten, über Ostern zu Hause zu bleiben".
Was planen die anderen Bundesländer?
Das ist noch nicht klar. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz hatten sich dafür ausgesprochen, ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen zu ermöglichen, wenn diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und auch das Essen in Eigenregie organisiert werden kann. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.
Theoretisch könnten Bundesländer ihre Idee vom Urlaub im eigenen Land doch noch auf eigene Faust verwirklichen. Bisher gibt es aber keine Hinweise, dass ein Bundesland das Beherbergungsverbot kippen will. In NRW wird es keine Änderungen geben - das steht schon fest.