Bund-Länder-Konferenz - Das bedeuten die Beschlüsse für NRW

Stand: 24.03.2021, 13:34 Uhr

Nach mehr als zwölfstündiger Beratung haben sich Kanzlerin Merkel und die Länderchefs in der Nacht auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April geeinigt.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder nach einem Beratungs-Marathon eine Verlängerung der geltenden Beschränkungen beschlossen. Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Nacht zum Dienstag in Berlin mitteilte, soll in Ländern oder Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 die sogenannte Notbremse gezogen werden. Öffnungen sollen dann also auf den Stand von Anfang März zurück genommen werden, was vor allem die Möglichkeit zum Einkaufen mit Termin (Click and Meet) betrifft. Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt bis zum 18. April verlängert.

Zudem beschlossen die Regierungschefs eigentlich eine "erweiterte Ruhezeit" zu Ostern. Der Gründonnerstag und der Karsamstag sollten zu einmaligen Ruhetagen erklärt werden, so dass das Land vom 1. April bis zum Ostermontag am 5. April komplett herunter gefahren wäre. Nach großer Kritik wurden diese Pläne am Mittwoch aber gestoppt.

Notbremse in NRW ab Montag

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte an, die Notbremse solle in NRW ab Montag (29. März) greifen. Zudem bleibt es auch zu Ostern bei folgenden Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich zwei Haushalte, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder unter 14 Jahre nicht mitgezählt werden.

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Nächtliche Ausgangsbeschränkungen, wie sie in ersten Versionen des Bund-Länder-Papiers enthalten waren, lehnte Laschet ab. Sie seien "keine Lösung". Es gehe um die Beschränkung von Kontakten und dies liege in der Hand jedes Einzelnen.

Ist Tourismus im Inland in den Osterferien möglich?

In den Bund-Länder-Beschlüssen ist dazu nichts zu finden. Dieser Punkt sorgte für ziemlichen Ärger in den bis in die Nacht dauernden Beratungen: Unter anderem Länder wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder auch Rheinland-Pfalz wollten unbedingt, dass Urlaub in Ferienwohnung- oder häusern, mit Wohnwagen oder Wohnmobilen bei ihnen möglich ist. Stand jetzt gelten aber die bisherigen Regeln, heißt: Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sind für Urlauber geschlossen.

Osterreisen waren der Knackpunkt

Für besonderen Ärger hatte bei den Verhandlungen gesorgt, dass die Bundesregierung die Ferieninsel Mallorca aus der Liste der Risikogebiete gestrichen und damit für eine Buchungswelle in Richtung Balearen gesorgt hatte. Er habe für diese Entscheidung des Bundes "kein Verständnis", sagte Laschet. Mehrere Bundesländer wollten danach kontaktarmen Tourismus über die Ostertage für Selbstversorger in Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen zulassen. Nun gebe eine eine Ungleichbehandlung zwischen Mallorca und innerdeutschen Ferienorten.

NRW-Verkehrsminister Wüst hat offenbar bereits Gespräche mit den großen Flughäfen in NRW geführt, damit diese Vorbereitungen treffen für Tests nach der Landung. Laschet sagte, er erwarte, dass der Bund eine Testung durch die Airlines vor Betreten des Flugzeugs am Abflughafen sicherstellt.

Fragen zur Wirkung der Notbremse

Warum die Notbremse in NRW erst am kommenden Montag in Kraft treten soll, blieb zunächst unklar. Die Bund-Länder-Vereinbarungen sehen vor, das Lockerungen u.a. für den Einzelhandel, für Museen und Außengastronomie zurück genommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner drei Tage in Folge überschritten wurde. Am 2. Werktag nach dieser Überschreitung solle die Notbremse eigentlich greifen. Das wäre in NRW am Donnerstag.

Was passiert in extrem betroffenen Regionen?

Am Dienstag lagen die Inzidenzen in 30 von 53 Kreisen in NRW über 100. Bei denen, die weit über dieser Schwelle lägen, seien zusätzliche Schutzmaßnahmen mit dem Gesundheitsministerium zu verabreden, sagte Laschet. Laut Bund-Länder-Beschluss könnte das zum Beispiel eine Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer bedeuten, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören. Oder auch eine erweiterte Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind.

Werden Kitas und Schulen geschlossen?

Bis zu den Osterferien bleiben sie in NRW geöffnet. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte einzelnen Kommunen mit besonders hohen Infektionsraten aber erlaubt, den Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen bis Ostern einzuschränken und mehrere Jahrgänge wieder in den Distanzunterricht zu schicken.

Wie geht es voran mit Schnell- und Selbsttests?

Laut Bund-Länder-Beschluss sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden. Für die Schüler der weiterführenden Schulen in NRW ist bis zum Beginn der Osterferien am 29. März zunächst nur ein Selbsttest pro Person vorgesehen.

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