Die Beschäftigten in den Betrieben der Fleischindustrie in NRW müssen künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden und ein negatives Ergebnis vorlegen. Das schreibt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vor, die am Freitag (26.06.2020) in Kraft trat.
Die neuen Vorgaben gelten für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und Betriebe, die vor allem Fleisch verarbeiten, wenn sie mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen - egal, ob sie beim Betrieb oder einem Subunternehmer angestellt sind. Außerdem müssen die Betriebe die Namen und Adressen aller Personen auf dem Betriebsgelände festhalten und aufbewahren. Damit soll es möglich sein, die Daten bei Bedarf den Behörden zur Verfügung zu stellen.
Infektionen sollen früher erkannt werden
Die Verfügung ist eine Reaktion auf die Vorfälle rund um die Betriebe der großen Unternehmen "Westfleisch" in Coesfeld und "Tönnies" in Rheda-Wiesenbrück. Dort waren Hunderte von Beschäftigten am Coronavirus erkrankt, viele von ihnen Werksvertragsarbeiter aus Osteuropa. Die Folge: Die Produktion musste gestoppt werden, die Arbeiter mussten in Quarantäne, zuletzt gab es in den Kreisen Gütersloh und Warendorf einen kompletten Lockdown.
"Offenbar kann sich das Virus unter den Bedingungen eines Schlachthofs bzw. eines fleischverarbeitenden Betriebes besonders gut verbreiten", so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Deswegen müssten Infektionen früh erkannt werden, und wer Erkältungssymptome habe, dürfe auf keinen Fall auf das Betriebsgelände.
Kontaktdaten kamen erst nach Tagen
Für Laumann ist es darüberhinaus besonders wichtig, die aktuellen Kontaktdaten der Beschäftigten zu haben. Bei Tönnies hatte es Tage gedauert, bis sie vorlagen.