Lange nannten sie ihn "Lucky Lutz": NRW Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) stand in dem Ruf, den Landeshaushalt dank günstiger Voraussetzungen und guter Konjunktur zu glänzenden Bilanzen zu führen. Doch von "Lucky" dürfte erstmal keine Rede mehr sein: Erneut hat der Landesrechnungshof die Regierung wegen schlechter Führung der Landeskasse scharf kritisiert.
Von mangelnden Einsparanstrengungen ist in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss die Rede, von fehlenden Kontrollen der Ausgaben - und von unrealistischen Plänen, die gigantische Schuldensumme von 25 Milliarden Euro für den Corona-Rettungsschirm zurückzuzahlen. Im Wesentlichen rügt der Landesrechnungshof (LRH) diese Punkte:
- Fehlende Bemühungen zu Einsparungen
Nachdem die Landesregierung eine Kreditermächtigung von bis zu 25 Milliarden Euro aufgenommen hat, um die Corona-Hilfen zahlen zu können, sei es nun notwendig, zu sparen, wo es nur möglich ist - damit das Geld für den NRW-Rettungsschirm "auch tatsächlich bis zum Ende der Ausnahmesituation ausreicht", mahnt der LRH.
Und er wirft der Landesregierung vor, dass "kein Versuch unternommen wurde, die ursprünglich geplanten Ausgaben zu überprüfen und sie dadurch zu reduzieren". Das sei besonders kritisch, da die Haushaltslage bereits vor der Corona-Krise "angespannt" gewesen sei.
Nicht mehr so "lucky": Finanzminister Lutz Lienenkämper
Die Landesregierung habe dazu erklärt, dass sie trotz schwächerer Konjunktur und weniger Steuereinnahmen derzeit keine Ausgaben kürzen wollte, um "die erhofften positiven konjunkturpolitischen Wirkungen" nicht zu stören. Der LRH hält das für falsch: Mit Blick auf die zwischenzeitliche Entwicklung durch die Corona-Krise sei jede Ausgabe erst recht zu hinterfragen.
- Festhalten an den Rücklagen
In den Jahren 2018 und 2019 hatte das Land Rücklagen angespart - zuletzt rund 2 Milliarden Euro. Angesichts der knapp 144 Milliarden Euro Schulden, die der Haushalt schon vor der Coronakrise hatte, müsse mehr Geld aus der Rücklage zur Tilgung der Schulden verwendet werden, meint der LRH. Zudem sollte das Geld auch zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise eingesetzt werden.
- Kein Plan zur Kreditrückzahlung - Schulden noch für die Urenkel
Nicht weniger als ein halbes Jahrhundert hat der Finanzminister eingeplant, um die Schulden aus der Corona-Rettung zu tilgen - zu Lasten künftiger Generationen, die das mit ihren Steuern bezahlen müssen. "Kein anderes Bundesland hat für seine im Rahmen der Corona-Krise vorgesehene Kreditaufnahme einen Tilgungszeitraum von 50 Jahren vorgesehen", tadelt der Landesrechnungshof. Die meisten Ländern und der Bund hätten dafür 20 Jahre kalkuliert.
Zudem sei im derzeitigen Haushaltsgesetzentwurf 2021 noch überhaupt nicht festgelegt, wann das Land mit der Tilgung beginnen will und wie hoch die Raten sein sollen. Auch das hätten alle anderen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin und Thüringen bereits konkret festgelegt.
- Zu wenig Kontrollmöglichkeiten durch das Parlament
Laut Gesetz müssen von der Landesregierung geplante Ausgaben durch den Haushalts- und Finanzausschuss (HFA) geprüft und abgenickt werden. Weil Entscheidungen seit Beginn der Coronakrise aber oft schnell gefällt werden mussten, regelt das NRW-Rettungsschirmgesetz zumindest, dass Mittel aus dem Rettungsschirm ausschließlich zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise verwendet werden dürfen. Damit sei die parlamentarische Kontrolle des Haushalts in Frage gestellt, fürchtet der LRH und fordert die Landesregierung auf, dafür eine Lösung zu finden.