Ärzte fassungslos wegen strenger Corona-Testpflichten in den Praxen

Stand: 25.11.2021, 17:35 Uhr

Die Corona-Testpflichten in Arztpraxen und Kliniken sorgen für Unruhe und Verwirrung. Die Gesundheitsminister fordern den Bund auf, das Infektionsschutzgesetz zu ändern.

Egal, ob ungeimpft, geimpft oder genesen: Medizinisches Personal in Arztpraxen und Kliniken soll sich täglich per Antigentest auf Corona testen lassen und darüber umfangreiche Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

So steht es im neuen Bundesinfektionsgesetz. Die Regelung sorgt für Rat- und Fassungslosigkeit bei der Ärzteschaft - sie läuft dagegen Sturm.

Dies sei "wirklichkeitsfremd", wetterte Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW nannte die Testregelung "medizinisch unsinnig" und im Alltag nicht umsetzbar. Zudem seien kaum noch Schnelltests erhältlich.

Gesundheitsministerkonferenz fordert Korrektur

Auf Länderebene handelte die Politik zügig. Die 16 Länder-Gesundheitsminister forderten am Donnerstag nach einem Antrag aus NRW den Bundesgesetzgeber einstimmig dazu auf, die Testpflicht-Regelung zu korrigieren.

Im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heißt es: "Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche." Zwei Mal pro Woche durchgeführte Selbsttests müssten ausreichend sein.

Länder wollen Regelung für Immunisierte vorerst nicht anwenden

Dies müsse der Bund korrigieren. Und bis dahin - so heißt es im GMK-Beschluss - seien sich die Länder einig, dass die genannten Regelungen für immunisierte Beschäftigte nicht angewendet werden.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), sagte zum Beschluss: "Wir sind der Auffassung, dass zwei Selbsttests für Geimpfte und Genesene in der Woche die Balance finden zwischen Gesundheitsschutz und Zumutbarkeit für das Personal, besonders in der derzeitigen Belastungssituation."

Wuppertaler Kinderarzt kritisiert GMK-Beschluss

Doch auch über zwei Selbsttests pro Woche schüttelt der Wuppertaler Kinderarzt Tobias Herbold nur den Kopf. Dem WDR sagte er, es sei unverständlich, dass ungeimpfte Patientinnen und Patienten von den Ärzten behandelt werden, aber geimpfte Beschäftigte in Arztpraxen und Kliniken sich zweimal die Woche selbst testen sollten.

Wenn er sich streng an das Infektionsschutzgesetz halte, müsste er seine Praxis auf kurz oder lang schließen, sagt Herbold. Denn Schnelltests seien derzeit kaum erhältlich.

Begleitpersonen müssen keinen Corona-Testnachweis präsentieren

In einem Punkt herrscht inzwischen Klarheit: Eltern, die ihren Nachwuchs in Kinder- und Jugendarztpraxen begleiten, benötigen keinen Corona-Testnachweis. Gleiches gilt für Betreuer von erwachsenen Patientinnen und Patienten. Das hat das NRW- Gesundheitsministerium klargestellt.

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