Corona-Regelung endet: Mieter müssen wieder mit Kündigungen rechnen

Stand: 30.06.2020, 13:02 Uhr

  • Ab Juli drohen wieder Kündigungen
  • Mieterbund fordert längeren Schutz
  • Ersparnisse seien bei vielen aufgebraucht

Angestellte in Kurzarbeit, Honorarausfall bei Selbstständigen – die Corona-Krise macht sich bei vielen Menschen auch finanziell bemerkbar. Deswegen hatte der Bund im Frühjahr eine Sonderregel für Mieter beschlossen: Wer seine Miete wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, braucht erstmal keine Kündigung zu fürchten.

Die Zahlungen für April, Mai und Juni dürfen bis zu zwei Jahre aufgeschoben werden. Am Mittwoch (01.07.2020) endet dieser Schutz aber: Die Juli-Miete wird wieder ganz normal fällig.

Schutzregel bislang nicht oft angewendet

Bislang scheinen die Mieter in NRW die Krise allerdings gut zu verkraften. Bei den großen Wohnungsunternehmen nehmen nur wenige Kunden den Mietaufschub in Anspruch. Das börsennotierte Wohnungsunternehmen LEG berichtet von 1.000 Fällen bei 136.000 vermieteten Wohnungen in NRW. Damit ist die Quote deutlich unter einem Prozent. Bei Vonovia und Vivawest sieht es ähnlich aus.

Trotz dieser Zahlen ist der Mieterbund NRW skeptisch: "Das kommt erst noch", vermutet Hans-Jochem Witzke. "Wenn es langanhaltende Kurzarbeit gibt, wenn Kurzarbeit in Arbeitslosigkeit mündet, dann wird es zum Problem." Denn die Krise sei noch nicht vorbei. Viele Mieter hätten vielleicht in den ersten Monaten noch ihr Erspartes zusammengekratzt, das sei jetzt aber aufgebraucht.

Verlängerung nicht in Sicht

Der Eigentümerverband Haus und Grund ist anderer Meinung: Auch private Vermieter würden unter der Krise leiden Die Einnahmen würden ausbleiben, die Kosten aber weiterlaufen, kritisiert Erik Uwe Amaya. "Dass der Vermieter diese finanziellen Auswirkungen zu tragen hat, das kann auch nicht sein."

Auch in der Bundesregierung herrscht Uneinigkeit: Justizministerin Lambrecht (SPD) wollte den Kündigungsschutz für Mieter bis Ende September ausweiten, fand aber bislang keine Mehrheit. Die Union hält eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für das falsche Signal auf dem Weg zurück zur Normalität.  

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