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In der Regel gilt: Der Chef kann nicht zur Impfung zwingen. Impf-Angebote kann ein Arbeitnehmer freiwillig annehmen - er muss es aber nicht. Denn eine Impfung gilt als tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
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Davon kann es aber Ausnahmen in bestimmten Arbeitsfeldern geben - unter anderem in Kliniken, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Für Masern gibt es eine solche Impfpflicht für gewisse Berufsgruppen bereits. Dies ist geregelt im Masernschutzgesetz.
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Nach Angaben der Deutschen Presseagentur prüft das Bundesverteidigungsministerium derzeit, ob es eine Impfung gegen Sars-CoV-2 in die Reihe der Pflichtimpfungen aufnimmt.
Soldaten müssen Impfungen auch gegen ihren Willen dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen (§ 17a Soldatengesetz). Die Impfung muss allerdings verhältnismäßig sein. Ist sie mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden, gilt sie als "nicht zumutbar".
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Stand: 24.01.2021, 18:24