Bundesanwaltschaft fordert Haft für Gruppe S.
Lokalzeit OWL. 06.10.2023. 00:29 Min.. Verfügbar bis 06.10.2025. WDR.
Bundesanwaltschaft fordert Haft für alle Mitglieder der "Gruppe S"
Stand: 05.10.2023, 17:32 Uhr
Im Terrorismus-Prozess um die "Gruppe S." hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen für alle Angeklagten gefordert. Das betrifft auch zwei Männer aus Minden.
Thomas N. soll für fünf Jahre und vier Monate hinter Gitter, Markus K. für drei Jahre. Die beiden Mindener hätten eine terroristische Vereinigung gegründet und unterstützt, so die Anklagevertreter in ihrem Plädoyer am Oberlandesgericht Stuttgart.
Bis zu sieben Jahre Haft
Auch für alle anderen der insgesamt zwölf Angeklagten forderte die Bundesanwaltschaft Haftstrafen – zwischen sieben Jahren und zwei Jahren und acht Monaten.
Seit 2021 wird gegen die Männer verhandelt, denen vorgeworfen wird, Terroranschläge in Deutschland geplant zu haben. Sie sollen sich zur sogenannten "Gruppe S." zusammengeschlossen haben, um mit Angriffen auf Moscheen und Politiker einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen.
Gründung der "Gruppe S." in Minden
Der Prozess finden am Oberlandesgericht Stuttgart statt
Die Gruppe soll 2020 bei einem Treffen in Minden gegründet worden sein. Kennen gelernt hatten sich die Männer zuvor in Chatgruppen. Laut Anklage waren sie getrieben vom "Hass gegen Asylsuchende und Andersgläubige". Thomas N. aus Minden habe bereits in einer dieser Gruppen bekundet, dass er bereit sei, für einen Totalumbruch in Deutschland zu töten.
Zwei weitere Angeklagten aus NRW seien dagegen erst kurz vor dem maßgeblichen Treffen im Februar 2020 in Minden dazu gestoßen: Der Mindener Markus K., ein Bekannter von Thomas N. und Thorsten W. aus Hamm, Sachbearbeiter bei der dortigen Verkehrspolizei.
Prozess wegen Todesfall verzögert
Die Bundesanwaltschaft hatte eigentlich schon Ende September mit den Plädoyers im Prozess gegen die "Gruppe S." begonnen. Das Gericht hatte sich dann aber vertagt, nachdem einer der anderen Angeklagten aus Bayern überraschend verstorben war.
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