Wie lange gelten die Maßnahmen? Ist Ende November definitiv Schluss?
Laut Bund und Länder-Vereinbarung sind die Maßnahmen bis Ende November befristet. Mitte November wollen sich die Bundesregierung und die Länderchefs erneut beraten. Dann soll beurteilt werden, inwieweit die Ziele erreicht wurden. Wenn notwendig, sollen Anpassungen vorgenommen werden.
Weitere Maßnahmen oder Verlängerungen über den November hinaus werden also nicht explizit ausgeschlossen. Sie hängen von der Entwicklung der Pandemie ab.
Mit wie vielen Leuten darf ich mich noch treffen?
In der Öffentlichkeit mit höchstens zehn Personen. Zudem darf sich die Gruppe nur aus maximal zwei Haushalten zusammensetzen. Feiern mit mehr als zehn Personen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind laut Bundesregierung "inakzeptabel". Verstöße gegen diese Vorgaben würden bestraft. Es soll verstärkt Kontrollen geben.
In der Verordnung des Landes NRW, die am Freitag veröffentlicht wurde, wird die Vorgabe zu Feiern allerdings nicht weiter ausgeführt. Zum Verhalten in Privaträumen wird dort nichts gesagt. Es ist nur allgemein die Rede davon, dass sich Personen so zu verhalten haben, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzen.
Darf ich noch verreisen?
Nur, wenn der Anlass notwendig ist. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche bei Verwandten soll verzichtet werden. Hotels und Pensionen sollen keine Touristen beherbergen, sondern nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind.
Was ist mit Schulen und Kitas?
Grundsätzlich sollen Schulen und Kitas geöffnet bleiben. Auch Schulkantinen bleiben geöffnet. Wenn das Infektionsgeschehen zu hoch ist, haben die Kommunen allerdings die Möglichkeit, individuell zu reagieren.
So hat Solingen am Freitag entschieden, dass die Schulen dort ab Mittwoch zu einer Mischung aus Distanz- und Präsenzunterricht wechseln. lassen werden aufgeteilt und kommen wechselweise in die Schule.
Bleiben Spielplätze geöffnet?
Ja. Auf Spielplätzen im Freien muss von Kindern nicht der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Sie müssen allerdings eine Maske tragen, wenn sie schon Schulkinder sind.
Wie ist der Sport betroffen?
Der Freizeit- und Amateursport muss einen Monat pausieren, öffentliche und private Hallen und Sportstätten bleiben zu. Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist im Freien weiter erlaubt. Pferdesport in der Halle ist aus Tierschutzgründen weiter erlaubt.
Fitnessstudios, Schwimmbäder und Saunen müssen ebenfalls schließen. Inwieweit bereits gezahlte Beiträge in Vereinen etc. erstattet werden, ist derzeit unklar.
Profisport, etwa Bundesliga-Fußball, ist weiter erlaubt, allerdings ohne Zuschauer.
Was ist mit Kultur- und Freizeiteinrichtungen und der Gastronomie?
Veranstaltungen sind untersagt. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Messen, Trödelmärkte, Spielhallen und Freizeitparks müssen im November schließen. Auch Museen, Galerien, Tierparks, Zoos, Gedenkstätten, Schlösser und Burgen bleiben zu. Das gleiche gilt für Bordelle. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen oder ähnlichem sind verboten.
Restaurants, Kneipen, Bars und Clubs werden geschlossen. Restaurants dürfen den Betrieb allerdings weiterlaufen lassen, um Speisen zu liefern oder abholen zu lassen.
Wie sieht es mit Körperpflege aus? Was ist mit Friseuren?
Dienstleistungen wie Massagen sind nur erlaubt, wenn diese medizinisch notwendig sind. Gleiches gilt für Physio-, Ergo-, Logotherapie sowie Fußpflege.
Kosmetik- und Tattoo-Studios werden geschlossen. Friseure bleiben geöffnet. Wie es mit Sonnenstudios aussieht, ist noch noch nicht klar. Bei "gesichtsnahen Dienstleistungen" müssen Beschäftigte Spezialmasken (FFP2, KN95, N95) tragen.
Welche Vorgaben gibt es für Läden und Geschäfte? Was ist mit Fahrschulen und Handwerkern?
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings unter verschärften Bedingungen. So soll sich pro 10 qm Verkaufsfläche nicht mehr als ein Kunde im Laden aufhalten dürfen. Um den Kundenandrang zu entzerren, dürfen Geschäfte an fünf Sonntagen öffnen: Am 29.11., 6.12., 13.12., 20.12. und 3.1.2021 jeweils von 13 bis 18 Uhr.
Fahrschulen bleiben geöffnet. Auch der praktische Fahrunterricht ist weiter erlaubt. Hausbesuche von Handwerkern sind möglich, wenn die Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Finden Gottesdienste weiter statt?
Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsausübung können stattfinden, wenn die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Umzüge zu Sankt Martin sind dagegen verboten.
Der Kölner Dom schließt ab Montag für Touristen, dort sind dann nur noch Gottesdienste und Gebete erlaubt.
Was ist mit Volkshochschulen, Musikschulen und Bibliotheken?
An Volkshochschulen und Jugendeinrichtungen sind nur solche Angebote erlaubt, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Integration dienen. Andere Bildungsangebote sind untersagt. Dazu zählen auch Musikschulen. Bibliotheken bleiben geöffnet.