Mietpreisbremse bald in 57 Städten in NRW?
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Mietpreisbremse bald in 57 Städten in NRW?
Stand: 21.01.2025, 16:59 Uhr
Die Bauministerin hatte im November angekündigt, die Mietpreisbremse auf mehr Städte anzuwenden. Jetzt deutet sich an, auf welche.
Von Nadja Bascheck
Das Land will die Mietpreisbremse ausweiten: Statt wie bisher in 18 Kommunen soll sie voraussichtlich ab dem 1. März 2025 in 57 Kommunen gelten - also überall dort, wo die Wohnungsmärkte als "angespannt" gelten. Das geht aus einem Entwurf der Neufassung der Mieterschutzverordnung hervor.
Das Gutachten, auf dem die Ausweitung basiert, liegt dem WDR vor. Demnach fällt allerdings auch eine Stadt raus: In Bad Honnef wird die Mietpreisbremse wohl künftig nicht mehr gelten.
Neu hinzu kommen beispielsweise:
- Bergheim, Dormagen, Erftstadt, Grevenbroich, Hilden, Kaarst, Leverkusen, Meerbusch, Monheim, Paderborn, Ratingen, Rommerskirchen und Weilerswist.
Final ist das allerdings noch nicht: Die Verordnung muss noch durchs Parlament. Aktuell läuft dort die Verbändeanhörung. Grundsätzlich kann die Mietpreisbremse immer dann greifen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird. Dann darf die Miete höchstens zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.
Hier gilt die Bremse derzeit:
- Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Düsseldorf, Hennef (Sieg), Köln, Königswinter, Leichlingen, Münster, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Siegburg, Telgte, Wachtberg, Wesseling.
Die aktuell geltende Mieterschutzverordnung läuft Ende Juni dieses Jahres aus und muss erneuert werden. Die zuständige Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) hatte bereits Ende November im Interview mit dem WDR angekündigt, die Mietpreisbremse in diesem Zuge zu erweitern.
Dabei steht Scharrenbach dem Instrument eigentlich eher kritisch gegenüber: Im WDR sagte Scharrenbach, dass Studien zeigen würden, dass die Bremse nicht wirke. Dennoch gelte das Instrument und das Land würde es entsprechend anwenden und an die angespannten Wohnungsmärkte anpassen. Unklar ist derzeit auch noch, wie es auf Bundesebene mit dem Gesetz über den 31.12.2025 hinaus weitergeht.
Gutachten erkennt angespannte Wohnungsmärkte
Grundlage für die Ausweitung der Mieterschutzverordnung ist ein Gutachten, dass die Regio-Kontext GmbH aus Berlin im Auftrag des Ministeriums erstellt hatte. Für dieses Gutachten wurden Wohnungsmarktdaten aller 396 Kommunen ausgewertet. In die Auswertung fielen die Kriterien Höhe der Angebotsmieten, Dynamik der Angebotsmietpreise, Baulandpreise, Rechnerische Mietbelastung und der SGB II-Anteil an der erwerbsfähigen Bevölkerung, also Bürgergeldempänger.
Längere Kündigungssperrfrist
Die sogenannte "Kappungsgrenze" soll fünf Jahre umfassen, also bis Ende Februar 2030 gelten. Doch noch etwas dürfte sich ändern mit der Mieterschutzverordnung: Neu wäre, dass für die Eigenbedarfskündigung durch einen neuen Eigentümer künftig eine Sperrfrist von acht Jahren statt bisher fünf gelten soll. Dadurch sollen Mieter geschützt werden.
Opposition ist kritisch
Aus der Opposition im Landtag sind teils kritische Töne zu hören: Die FDP spricht von „rigiden Preisbeschränkungen“, mit denen die Landesregierung Investoren abschrecke und Wohnungsneubau verhindere, sagt Angela Freimuth, baupolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Besonders kritisch bewertet sie die längere Kündigungssperrfrist, da sie Eigentümer einschränken würde.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Sarah Philipp, teilt mit, dass sich die Landesregierung aufgrund des Gutachten wohl gezwungen sehe, die Mieterschutzverordnung auszuweiten. Im Vergleich zu Bayern hinke NRW allerdings hinterher.