292,2 Neufinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - so ist die Lage mit Blick auf das Coronavirus im Oberbergischen Kreis. Damit wies die Region laut Robert Koch-Institut (RKI) am Sonntag den höchsten Wert unter den 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW auf.
Der Oberbergische Kreis reagierte umgehend: Er beschloss noch am Sonntag in einer Allgemeinverfügung eine Ausgangsbeschränkung, die zwischen 22 und 5 Uhr gilt. Eine entsprechende Verordnung tritt ab Mitternacht in Kraft und ist bis zum 25. Januar gültig.
Noch offen: Kommt eine auf 15 Kilometer eingeschränkte Bewegungsfreiheit?
Die von Bund und Ländern beschlossene Regelung, wonach ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen darf, wird im Oberbergischen auch im privaten Bereich umgesetzt – in NRW gilt das bisher nur für den öffentlichen Raum. Präsenzgottesdienste dürfen nicht mehr stattfinden.
Eine auf 15 Kilometer eingeschränkte Bewegungsfreiheit für die Bürger wird es indes vorerst nicht geben. Über den landesweiten Umgang mit der 15-km-Regel wolle das Land NRW am Montag entscheiden. "Wir werden deshalb abwarten, wie diese Rechtsverordnung aussieht, welche Rahmenbedingungen sie hat und dann entscheiden, ob wir den 15-km-Radius noch zusätzlich in die Allgemeinverfügung mit aufnehmen", hieß es am Sonntag.
Schärfere Regeln auch im Kreis Recklinghausen?
Auch im Kreis Recklinghausen sieht derzeit alles nach einer Verschärfung der Regeln aus. Diese könnten insbesondere die Städte Haltern und Dorsten treffen. Was auf die Bürger zukommt, soll am Montag bei einer Sitzung des örtlichen Krisenstabs beschlossen werden. Auch den Kreis Warendorf könnten solche Maßnahmen bald treffen. Er lag am Sonntag nur noch knapp unterhalb der Inzidenz von 200.
Gesundheitsministerium: Entscheidung erst ab Montag
Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erklärte dem WDR am Sonntag, aus seiner Sicht kämen "weitergehende generelle Maßnahmen nur in Betracht, wenn das Infektionsgeschehen verlässlich und nachhaltig deutlich über der 200er-Schwelle liegt. Angesichts der Test- und Meldeunsicherheiten während der Weihnachtstage und rund um den Jahreswechsel kann dies derzeit im Einzelfall noch nicht sicher beurteilt werden.
Daher hat das MAGS den betroffenen Kommunen empfohlen, über mögliche Allgemeinverfügungen und deren Verlängerung erst am Beginn der kommenden Woche – und dann auf Basis der Meldedaten einer komplett 'feiertagsfreien' Woche – zu entscheiden."
Daten nach Weihnachten und Jahreswechsel noch unklar
Im Landesdurchschnitt lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 150,1. Den niedrigsten Wert wies der Kreis Coesfeld mit 57,6 aus. Die Aussagekraft der Daten bleibt aber umstritten, weil um Weihnachten und den Jahreswechsel Corona-Fälle laut RKI verzögert entdeckt, erfasst und übermittelt wurden.