In NRW gilt für Friseur-Salons mittlerweile keine landesweite Maskenpflicht mehr. Inhaberinnnen oder Inhaber können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und von ihren Kundinnen und Kunden verlangen, eine Maske zu tragen.
Anfang April teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit: "Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen, die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind."
Eine landesweite Zugangsbeschränkung für Friseur-Salons (zum Beispiel die 3G-Regel) gibt es ebenfalls nicht mehr.