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In NRW ist die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen wie etwa dem Einzelhandel ist mittlerweile entfallen. Auch in den Schulen gilt sie nicht mehr. Aber es gibt noch sensible Bereiche, wo das Tragen der Maske auch nach der neuen Corona-Schutzverordnung Pflicht ist. Hier gibt es den Überblick.
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Wo in NRW gilt die Maskenpflicht?
Die landesweite Maskenpflicht gilt in NRW unter anderem in folgenden Einrichtungen. Dabei muss man eine OP-Maske oder höherwertige Maske (z.B. FFP2) tragen:
- in Bussen und Bahnen
- in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen
- beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- in Obdachlosenunterkünften
- in Unterkünften für Geflüchtete
Darüber hinaus können Inhaberinnen und Inhaber von Geschäften oder Dienstleistungsbetrieben von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und von ihren Kundinnen und Kunden verlangen, eine Maske zu tragen.
Mit dem weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht Anfang April teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit: "Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind."
Welche Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche?
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.