Wo gelten verschärfte Kontaktregeln?
Außer Köln gibt es weitere Städte und Kreise, in denen schärfere Regeln gelten, als für den Rest des Landes durch die Coronaschutz-Verordnung festgelegt. Auch im Oberbergischen Kreis darf sich ein Haushalt in den eigenen vier Wänden nur mit einer weiteren Person treffen. Erst am Freitag hat der Kreis die Gültigkeit dieser Regel bis zum 14.02. verlängert. Im Kreis Höxter gelten ebenfalls strengere Maßnahmen, sie gelten sogar bis zum 28. Februar.
Der Kreis Düren hat diese Woche unter anderem den vorgeschriebenen Mindestabstand vergrößert. Wo zuvor 1,5 Meter verpflichtend waren, sind es nun zwei Meter. Und wegen der aggressiveren Corona-Mutanten wurden die Quarantäne-Regeln verschärft. Als Kontaktperson der Kategorie I gelten jetzt bereits Menschen, die mehr als 5 Minuten Kontakt unter 1,5 Metern zu einer oder einem Infizierten hatten.
Was bedeutet das konkret?
Bislang machte es rein rechtlich keinen Unterschied, ob eine Kölnerin ihre Eltern zu Hause besucht oder diese ihre Tochter. Jetzt ist es nur noch erlaubt, dass die Kölnerin ihre Eltern in deren Haushalt besucht. Und das ist aus Infektionsschutzgründen durchaus sinnvoll. Denn es geht ja nicht darum, bei privaten Kontakten Personen durchzuzählen, sondern auch um die Reduzierung von Mobilität. Statt dass sich zwei Personen für den Besuch in die Straßenbahn setzen, ist nun nur noch eine Person unterwegs.
Da es zum neuen Volkssport geworden zu sein scheint, die (logischen oder tatsächlichen) Grenzen der Corona-Regeln auszuloten, noch ein Hinweis: Ja, rein theoretisch könnte jetzt auch ein Kölner daheim im Halbstundentakt Einzelpersonen empfangen, bis er am Abend den gesamten Chor gesehen hat. Aber für alle Fragen rund um private Kontakte gibt es eine ebenso einfache wie klare Bitte des NRW-Gesundheitsministeriums: "Persönliche Treffen bitte auf das absolute Mindestmaß und das Erlaubte reduzieren."
Warum wird gerade jetzt verschärft?
Wenn in Köln kurz vor dem in diesem Jahr abgesagten Straßenkarneval die Corona-Regeln verschärft werden, denken viele: Klar, hier soll der gefährlichste Frohsinn vermieden werden. Aber viel wichtiger ist das Datum 14. Februar, denn dann enden die bislang bundesweit beschlossenen Maßnahmen.
Und in NRW sind die Kommunen und kreisfreien Städte verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob sie bis dahin die 7-Tage-Inzidenz unter 50 drücken können. Wenn das nicht absehbar ist, müssen weitere Maßnahmen beschlossen werden. Viele Städte sind auf einem guten Weg und am Wochenende nur noch knapp darüber. Andere hingegen sind von dem Ziel weit entfernt. Darum verschärfen sie nun.
Begründet wird die härtere Gangart vielfach auch mit dem vermehrten Auftreten der gefährlicheren Mutanten des Corona-Virus. Ach ja, den Karneval haben die Krisenstäbe im Rheinland durchaus im Blick. Deshalb gelten vielerorts Alkoholverbote im öffentlichen Raum.
Wie geht es weiter?
Nächste Woche Mittwoch treffen sich wieder die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzlerin Merkel. Dann werden sie entscheiden, wie es mit dem Lockdown weitergeht.
Als Hausaufgabe hatten die Länder beim letzten virtuellen Treffen am 19. Januar übrigens mitbekommen, sich Gedanken über Lockerungen zu machen: Wie kann das öffentliche Leben wieder hochgefahren werden, wenn die Infektionszahlen deutlich gesunken sind? Darum ist es auch kein Widerspruch, wenn trotz der hohen Infektionszahlen gerade Politiker wie NRW-Familienminister Stamp oder die niedersächsische Landesregierung Vorschläge zum Lockern präsentieren.