Das Wort eines Arztes hat Gewicht. Vor allem für einen (langjährigen) Patienten. Und dann passiert das: Der Mediziner wiegelt im persönlichen Gespräch ab. Das Coronavirus? Das sei doch keine wirklich große Bedrohung, meint er.
Ein anderer Mediziner findet das Tragen einer Maske unsinnig und sogar gesundheitsschädigend – und setzt unter dieser Aussage auf Flyern, die unter anderem in Düsseldorf kursierten, seinen Namen. Solche und andere Aussagen sind hochgefährlich. Sie sorgen bei Patienten für Ratlosigkeit – und bei den Standesvertretungen von Medizinern für Entsetzen.
Ärztekammer Nordrhein: 17 Fälle bekannt
Der Ärztekammer Nordrhein sind nach Angaben einer Sprecherin 17 Fälle bekannt, in denen Mediziner das Coronavirus verharmlosen oder gar leugnen. Das klingt wenig bei 60.000 Ärzten, die die Ärztekammer Nordrhein vertritt.
Das Positive: Die meisten Mediziner erkennen das Coronavirus als eine ernstzunehmende Gefahr für die Bevölkerung an. Das Negative: Einige wenige "Götter in Weiß" missbrauchen ihren beruflichen Status, um ihre persönliche Anschauungsweise legitim erscheinen zu lassen – zum Nachteil von Patienten.
Bundesärztekammer: Persönliche Weltanschauung des Arztes spielt keine Rolle
Ein Sprecher der Bundesärztekammer sagte dem WDR, die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit gelte zwar auch für Mediziner. Allerdings erfordere die gewissenhafte Ausübung des Berufs neben der fachlichen Qualifikation "die Beachtung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse".
Patienten dürften aufgrund der persönlichen Weltanschauungen des Arztes keinesfalls Schaden erleiden – weil etwa der Mediziner anerkannte Hygiene- und Schutzmaßnahmen in diesen Pandemie-Zeiten wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das regelmäßige Händewaschen und das Abstandhalten ablehnt.
Ärzten, die Corona leugnen, droht Geldstrafe
Mitunter kommt es auch vor, dass Ärzte Gefälligkeits-Atteste ausstellen, um einen Patienten von der Maskenpflicht zu befreien. "Von solchen Fällen hören wir zumeist zufällig", sagt die Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein. Zum Beispiel, wenn sich eine Schule meldet und darauf hinweist.
Für den zuständigen Arzt bleiben solche Gefälligkeits-Atteste aber nicht ohne Folge. Laut Berufsordnung sind sie dazu verpflichtet, einen Patienten vor Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Zeugnissen sorgfältig zu untersuchen. Wenn sich Mediziner nicht daran halten, drohen - wie bei Herunterspielen oder Leugnen des Virus auch - berufsrechtliche Maßnahmen. Das kann eine Rüge sein oder etwa eine empfindliche Geldstrafe.
Wachsam und kritisch sein
Was also als Patient tun, wenn der (Haus-)Arzt die Gefahr durch das Coronavirus herunterspielt oder gar leugnet? "Wachsam und kritisch sein", rät die Sprecherin der Ärztekammer Nordrhein.
Wer eine Arztpraxis betritt, sollte sich umschauen und ein Auge darauf haben, ob die allgemeinen Hygiene-Vorschriften eingehalten werden. Tragen alle Masken? Gibt es eine Plexiglaswand am Empfangstisch? Wird auf genügend Abstand geachtet, auch im Wartezimmer? Bei Abweichungen: Unbedingt das Praxisteam ansprechen. Und dem Arzt widersprechen, falls er alles als harmlos hinstellt. Hinweise über entsprechende Fälle bitte der zuständigen Ärztekammer melden. "Wir gehen dann der Sache nach."