Urteil gegen Polizistinnen rechtskräftig: Kollegen bei Schießerei zurückgelassen

Stand: 27.10.2022, 09:39 Uhr

Das Urteil gegen die Polizistinnen, die aus Angst vor einer Schießerei in Gevelsberg geflohen waren, ist nun rechtskräftig. Weder die Frauen noch die Staatsanwaltschaft haben Revision beantragt.

Damit steht fest, dass die zwei Beamtinnen das Urteil akzeptieren. Das Landgericht Hagen hatte Anfang Oktober auf jeweils vier Monate Haft auf Bewährung für die Polizistinnen entschieden. Jetzt erwartet die Frauen ein Disziplinarverfahren. Es bleibt abzuwarten, ob sie am Ende tatsächlich weiter bei der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis arbeiten dürfen.

Die beiden Frauen waren im Mai 2020 zufällig mit ihrem Streifenwagen an zwei Kollegen vorbeigefahren, die gerade einen Autofahrer kontrollierten. Als der Fahrer plötzlich auf die Polizisten schoss, griffen die Beamtinnen nicht ein, sondern hielten eine Passantin an und entfernten sich mit dieser vom Tatort. Sie ließen ihre Kollegen im Kugelhagel zurück.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwelm noch jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung verhängt. Damit hätten die Beamtinnen zwingend ihren Job verloren. Nach dem Berufungsurteil bleiben die dienstrechtlichen Konsequenzen einem Disziplinarverfahren vorbehalten.

Leitstelle: Polizistinnen hatten Todesangst in den Stimmen

Zum Prozessauftakt am Landgericht Hagen wurden Tonaufnahmen aus der Einsatznacht in Gevelsberg vorgespielt. Die Situation lief folgendermaßen ab: Die beiden Polizistinnen hatten nach einem Handzeichen von einem der Polizisten zunächst angehalten und waren ausgestiegen.

Als ein Drogendealer dann das Feuer auf ihre Kollegen eröffnete, gingen sie erst in Deckung und rannten dann davon. Sie hielten eine Passantin an und ließen sich vom Tatort wegfahren. Aus dem Auto heraus riefen sie per Handy in der Leitstelle der Polizei an. Die Todesangst war dabei nach Angaben der Leitstelle deutlich in ihren Stimmen zu hören.