Seit dem 12. Januar galt im Kreis Höxter, Kreis Minden-Lübbecke, Oberbergischer Kreis und Kreis Recklinghausen die 15-Kilometer-Regel. Da die Zahl der Corona-Neuinfektionen dort bei über 200 pro 100.000 Einwohner lag, durften sich die Menschen von ihrem Heimatort nur 15 Kilometer weit wegbewegen. Am Montag kündigte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an, dass die Bewegungsbeschränkung aufgehoben wird.
Aufhebung der Regel ab 19. Januar
Das NRW-Gesundheitsministerium teilte dazu am Montagabend mit: "Die Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort, die durch die Coronaregionalverordnung derzeit in den Kreisen Höxter, Minden-Lübbeke, Recklinghausen und im Oberbergischen Kreis gelten, werden durch eine Änderung der Verordnung aufgehoben. Die Änderung tritt ab dem 19.01.2021 in Kraft."
Das Ministerium begründete den Schritt mit den "inzwischen seit mehreren Tagen gesunkenen Infektionszahlen in diesen Kreisen, die derzeit deutlich unter der Marke von 200 Neuinfektionen/100.000 Einwohnern in sieben Tagen liegen.“ Bis auf die Stadt Bielefeld liege keine kreisfreie Stadt und kein Kreis in NRW derzeit bei der 7-Tage-Inzidenz über dem Wert von 200. Gesundheitsminister Laumann machte aber auch deutlich, dass trotz der erfreulichen Tendenz die Infektionszahlen in Deutschland und auch in NRW immer noch zu hoch seien.
Kommunen haben Mitsprache
Grundsätzlich kann die 15-Kilometer-Regel in NRW vorerst bis 31. Januar angewendet werden. Die Entscheidung zu möglichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit war "im Schulterschluss" mit den betroffenen Kommunen getroffen worden. Vize-Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) hatte auf Twitter betont, dass es sich um eine Entscheidung des jeweiligen Kreises handele.
Auch Einreise nicht erlaubt
Auch für Menschen, die in Kommunen mit 15-Kilometer-Regel reisen wollen, hat die Verordnung Konsequenzen: Sie dürfen diese Kommunen nicht betreten. Ausnahme: Sie leben in einer Gemeinde, die nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Zielort entfernt ist.
Die Details zu der 15-Kilometer-Regel sind nicht einfach zu verstehen, deshalb hat der WDR sie so anschaulich und konkret wie möglich hier erklärt:
Bußgelder bis 25.000 Euro möglich
Laut der Verordnung sind bei Verstößen gegen die Regeln Bußgelder bis maximal 25.000 Euro möglich. Allerdings gibt es zahlreiche Gründe, mit denen man völlig legal die betroffenen Gemeinden verlassen oder besuchen kann. Dazu gehören zum Beispiel pflegerische und medizinische Besuche sowie die Fahrt zur Arbeit oder zur Schule - wenn diese wieder geöffnet sind. Auch Besuche bei engen Verwandten oder dem Partner sind weiterhin möglich - außerdem bei nicht näher genannten "ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen".
Nicht alle Kommunen wenden die Regel an
Übrigens: Nicht alle Kommunen haben die 15-Kilometer-Regel angewendet. Als im Kreis Mettmann der Inzidenzwert die 200er Marke überschritten hatte, setzte der zuständige Landrat die Bewegungsbeschränkung nicht in Kraft. Er argumentierte, die sprunghaft angestiegene Zahl der Neuinfektionen resultiere vor allem aus nachgemeldeten Fällen nach technischen Problemen.