Schule, Shopping, Ausgangssperre: Das ändert sich in NRW mit der "Notbremse"

Stand: 24.04.2021, 13:13 Uhr

Jetzt geht es ganz schnell: Heute tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Was ändert sich für die Menschen in NRW? Fragen und Antworten.

Schluss mit dem Länder-Wirrwarr bei den Corona-Regeln: Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schließungen von Geschäften und Schulen - für all das soll es nun ab Freitag (23.04.2021) bundeseinheitliche Regeln geben. Was genau ändert sich für die Menschen in Nordrhein-Westfalen?

Was ändert sich für ... Schüler und Kita-Kinder in NRW?

Für die Schulen in Nordrhein-Westfalen wird das neue Infektionsschutzgesetz aller Voraussicht nach die größten Auswirkungen haben. Bisher hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) alles daran gesetzt, den Präsenzunterricht - wenn irgendwie möglich - am Laufen zu halten. Erst ab einer Inzidenz von 200 an drei Tagen infolge mussten Schüler in den Distanzunterricht wechseln.

Diese Regel wird mit der "Bundes-Notbremse" verschärft: Liegt künftig die 7-Tage-Inzidenz in einer NRW-Kommune an drei Tagen hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht gestoppt und alle müssen von zuhause aus lernen - Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.

Auch die Kindertagesstätten müssen dann den eingeschränkten Regelbetrieb einstellen. Für die Kita-Notbetreuung in Regionen mit hoher Infektionsrate in NRW plant die Landesregierung eine schärfere Vorgabe als bisher.

Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder nicht anderweitig sicherstellen können und die Notbetreuung deshalb in Anspruch nehmen wollen, müssten zuvor eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) in Düsseldorf. Dafür gebe es Musterschreiben.

Unverändert könnten auch Kinder die Notbetreuung nutzen, deren Schutz zum Beispiel sonst gefährdet sei.

... Geschäftsleute und Kunden in NRW?

Aktuell müssen in NRW-Kommunen mit einer Inzidenz von 100 oder mehr zwar grundsätzlich alle Geschäfte schließen, die nicht lebensnotwendige Waren wie Lebensmittel anbieten. Aber die Kommunen können dennoch "Shoppen mit Termin" zum Beispiel in Modehäusern ermöglichen - wenn die Kunden einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gibt es jetzt klare, bundesweite Regeln für Kunden und Ladeninhaber: Ab einer Inzidenz von 100 ist "Shoppen mit Termin" für frisch negativ getestete Kunden weiterhin möglich. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen von bestellter Ware erlaubt. Für NRW werden hier die Regeln also verschärft.

... Bewohner von NRW-Kommunen mit hoher Inzidenz?

Bisher gilt in stark von Corona betroffenen Kommunen ab einer Inzidenz von 100 eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr - in dieser Zeit dürfen die Menschen ihre Häuser und Wohnungen nur verlassen, wenn sie wichtige Gründe vorbringen können: zum Beispiel berufliche Verpflichtungen oder die Pflege von Angehörigen.

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz könnten diese strengen NRW-Regeln etwas gelockert werden: Denn die "Bundes-Notbremse" sieht Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr vor. Außerdem sind bis Mitternacht auch Spaziergänge und Joggingtouren möglich - solange man sie alleine unternimmt. Ob die Städte und Kommunen in NRW mit strikteren Ausgangssperren diese nun anpassen, ist bislang unklar.

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