In NRW dürfen derzeit unabhängig vom Corona-Infektionsgeschehen alle Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Eine Zugangsbeschränkung gibt es nicht mehr. Seit Sonntag (03.04.2022) gilt dort auch keine Maskenpflicht mehr.
In NRW dürfen derzeit unabhängig vom Corona-Infektionsgeschehen alle Einzelhandelsgeschäfte öffnen. Eine Zugangsbeschränkung gibt es nicht mehr. Seit Sonntag (03.04.2022) gilt dort auch keine Maskenpflicht mehr.