Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will das aktuell geltende Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen neu aufsetzen: Ein Entwurf wird am kommenden Donnerstag im Landtag debattiert, der Entwurf liegt jetzt öffentlich vor.
Mit der neuen Version soll das Parlament früher und stärker beteiligt werden, wenn durch Anti-Corona-Maßnahmen Grundrechte eingeschränkt werden. Das Gesetz soll dann bis Ende 2022 gelten, kann aber nur eingesetzt werden, wenn der Landtag zuvor eine "pandemische Notlage" mit Mehrheit beschlossen hat.
Künftig "pandemische Leitlinien" geplant
Das derzeit gültige Gesetz war vor seiner Verabschiedung kontrovers diskutiert worden, weil es anfängliche Entwürfe auch vorsahen, medizinisches Personal auch zwangsweise für Einsätze zu verpflichten. Dies wurde abgeschwächt. Das geltende Gesetz ermöglicht dagegen jetzt unter anderem die Beschlagnahme medizinischen Materials.
In dem neuen Gesetz sollen künftig sogenannte "pandemische Leitlinien" festgeschrieben werden, die das Parlament vorgibt - und an denen die Landesregierung sich orientieren müsste.
Mehr Parlamentsbeteiligung bei Grundrechtseingriffen
Für das neue Pandemie-Gesetz wollen CDU und FDP auch die Opposition ins Boot holen, die immer wieder mehr parlamentarische Beteiligung bei Grundrechtseingriffen wegen Corona gefordert hatte. SPD und Grüne wurden vor der Debatte zu einem Gespräch über den Entwurf eingeladen.
SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty zeigte sich offen für Gespräche. Vor Journalisten sagte er aber, dass er verfassungsrechtliche Bedenken habe, was die vorgesehene Gültigkeit bis Ende 2022 angehe. Damit könne die Landesregierung im schlimmsten Falle sehr lange einzig mit Rechtsverordnungen regieren, so der SPD-Politiker. "Und das Ganze soll uns unter dem Deckmantel der Stärkung des Parlaments verkauft werden", sagte Kutschaty.
Bei den letzten Verlängerungen des Pandemiegesetzes hatte es jeweils eine breite Mehrheit im Plenum gegeben. Die Opposition hatte gleichzeitig jedoch mehr Parlamentsbeteiligung angemahnt.