Die dritte Welle der Pandemie ist in vollem Gange, die Inzidenz in NRW liegt aktuell bei 121,6 und der Gesundheitsminister zieht die Notbremse. Die neue Coronaschutzverordnung, die Karl-Josef Laumann am Freitag vorstellte, bremst allerdings nicht landesweit, sondern sie differenziert nach einzelnen Städten und Kommunen.
Dort, wo der Inzidenzwert über 100 liegt, wird Einkaufen mit Termin, der Besuch von Museen oder Zoos und körpernahe Dienstleistungen in der Regel wieder untersagt. Zu diesen körpernahen Dienstleistungen zählen jetzt auch Sonnenstudios. Ausgenommen sind aber Friseure und Fußpflege, dies beiden Bereiche sollen unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben, so der Minister.
Für die 16 Kommunen und Kreise in NRW mit einer Inzidenz unter 100 greift die Notbremse erst einmal nicht. Aber auch dort, wo die Notbremse gezogen wird, kann es Ausnahmen geben.
Mit genügend Tests kann Notbremse vermieden werden
Hat eine Kommune mit einer Inzidenz über 100 nämlich eine ausreichende Teststruktur, kann dort ein Sonderweg gegangen werden. Mit einem negativen Testergebnis können die Bürger weiterhin mit Termin im Geschäft shoppen oder Zoos und Museen besuchen.
Ausbau der Testkapazitäten
Gerne verweist der Minister darauf, dass NRW gemeinsam mit den Kommunen in den letzten zwei Wochen eine flächendeckende Teststruktur aufgebaut habe. Aktuell gebe es 4.995 Teststellen in denen sich in der letzten Woche rund 400.000 Menschen testen lassen haben. Gestern waren es, laut Laumann, 118.000.
Insbesondere in Kommunen mit einer besonders hohen Inzidenz soll vermehrt getestet werden, fordert der Gesundheitsminister.
Es sei aber auch logisch, so Laumann, dass man relativ sichere Kontakte ermöglichen könne, wenn man ein negatives Testergebnis vorweisen könne. Dass man mit einem negativen Test trotz Notbremse einkaufen könne, sei ein praktischer Anreiz für die Menschen, das Testangebot auch wahrzunehmen.
Perspektiven für Modellregionen
Die neue Coronaschutzverordnung ermöglicht mit einer sogenannten Innovationsklausel erstmals Perspektiven für Lockerungskonzepte in Modellregionen.
Welche Städte und Kreise Modellregionen werden, werde aktuell geprüft und vorbereitet. Es sei aber noch überhaupt keine Entscheidung gefallen, so Laumann. Die Meldungen, dass schon Kommunen feststünden, nannte er wörtlich "Quatsch".
Kontakt-Ausnahmen über Ostern
In Kommunen, in denen es eine Inzidenz über 100 gibt, darf sich ein Hausstand normalerweise nur noch mit einer weiteren Person treffen. Über Ostern, also vom 1. April bis zum 5. April, werden diese Maßnahmen aber gelockert. Dann dürfen sich zwei Haushalte, maximal aber 5 Personen treffen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
Liefertermine für Impfstoffe sind stabil
Weil in den nächsten Wochen ausreichend Impfstoff der Firma Biontech geliefert werde, wolle man bisher zurückgehaltene Impfungen nun schnellstmöglich verimpfen. 130.000 Dosen, die bisher als Reserve für Zweitimpfungen gelagert wurden, sollten nun schnellstmöglich in die Impfzentren gehen. Diese sollten auch über Ostern im vollen Umfang arbeiten, sagte Laumann