Ihre Fragen: Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?

Stand: 20.01.2022, 23:15 Uhr

Wir beantworten Ihre Fragen zur Corona-Impfung. Hier: Warum muss man bei der Coronaschutzimpfung zwei Formulare ausfüllen?

Bevor man geimpft werden kann, müssen erst einmal Formulare ausgefüllt werden - und zwar gleich zwei. Nämlich ein Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung.

Das erste Formular - der Anamnesebogen - ist vor allem zur Information für die Ärztin oder den Arzt gedacht. Gerade wenn man nicht vom Hausarzt geimpft wird, der einen kennt und um Vorerkrankungen und Medikamente weiß, die man regelmäßig einnimmt, sind diese Informationen wichtig.

Aus den Antworten auf die Fragen können Ärztin oder Arzt schließen, was sie beim Impfen beachten müssen, und ob sie den Patienten zum Beispiel länger zur Beobachtung da behalten sollten. Das empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) beispielsweise bei Personen, die - auch durch das Einnehmen von bestimmten Medikamenten - eine Gerinnungshemmung haben. Das heißt, dass ihr Blut nicht so schnell gerinnt wie bei anderen Personen.

Mit dem zweiten Formular erhält die Patientin oder der Patient selbst Informationen über die Impfung, etwa zu möglichen Nebenwirkungen. Bei der Corona-Impfung treten nach Informationen der Ständigen Impfkommission (Stiko) meist Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen auf. In selteneren Fällen wurde auch Fieber beobachtet.

Darüber hinaus gibt man in der Einwilligungserklärung auch seine Zustimmung zur Impfung mit dem jeweiligen Impfstoff. Für den Arzt oder die Ärztin ist das wichtig, weil er oder sie verpflichtet ist, die Patienten vor einer Impfung gründlich aufzuklären. Deshalb muss man im zweiten Formular bestätigen, dass man aufgeklärt wurde und geimpft werden möchte.

Über dieses Thema berichteten am 19.12.2021 auch das "Morgenecho" bei WDR 5.

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Kommentare zum Thema

16 Kommentare

  • 16 Tanja Hoerter 22.01.2022, 18:34 Uhr

    Ich bin beruflich zwangsgeimpft oder milder gesagt, vom Staat verpflichtet worden, da ohne Impfung :KEINE ARBEIT mehr! Es kann aber nicht sein, daß ich einerseits verpflichtet werde, andererseits ein FREIWILLIGES Einverständnis unterschreiben soll, obwohl es meinerseits nicht freiwillig war! Das widerspricht sich doch und dürfte verfassungswidrig sein!

  • 15 Christian 22.01.2022, 13:30 Uhr

    Hallo zusammen, wenn ich einen Anamnesebogen und eine Einwilligung für einen Vektorimpfstoff unterschreibe und dieser vom Impfenden unterzeichnet wird, mir dann ohne Vorgespräch einfach ein MRNA-Impfstoff injiziert wird läuft doch einiges falsch… ich habe nun den nichtgewollten Impfstoff im Körper, aber das kann es doch nicht sein… Welche Möglichkeiten habe ich gegen dieses Verhalten rechtlich vorzugehen?

  • 14 Scharf-Semler 21.01.2022, 15:09 Uhr

    Ich bin immer von meinem Hausarzt geimpft wurden-und musste auch noch nie für eine Impfung irgendwelche Fragebögen ausfüllen-und erst Recht nichts unterschreiben. Noch nicht einmal bei der Impfpflicht in der DDR. Aber bei diesen Corona-Impfstoffen? Da muss ich extra zum Impfzentrum, weil Hausarzt diesen Impfstoff nicht impft, die Menschen werde massiv unter Druck gesetzt, da ist die Rede von Impfpflicht, mit Impfstoffen die nur Teilzulassungen haben, dafür muss ich noch eine Einverständniserklärung unterzeichnen, dass ich die Impfung haben möchte? Dass hat nichts mehr mit möchte zutun. Das wäre so, als würde ich mein eigenes Todesurteil unterzeichnen würde.

    Antworten (1)
    • Cleo 22.01.2022, 14:13 Uhr

      Für die „notzugelassenen“ Impfstoffe übernimmt weder der Hersteller noch der Arzt schon gar nicht unsere Regierung die Haftung. Das gibt es bei keinem Medikament oder anderem Impfstoff! Als Patient muss man daher unterschreiben. Wenn das nicht bedenklich ist... Bei einer Impfpflicht muss jedoch jemand die Haftung übernehmen - also keine Unterschrift mehr. Wer übernimmt dann die Haftung? Der Hersteller?

  • 13 Thomas 21.01.2022, 06:38 Uhr

    Für keine andere normale impfung braucht man eine Unterschrift, warum dann für die covid impfung. Dann müsste man ja bei anderen impfungen auch unterschreiben schon komisch

  • 12 Angie 20.12.2021, 17:50 Uhr

    Ich meine, dass es doch reichen würde die Bögen bei der Erstimpfung auszufüllen. Es sei denn, dass zwischen der ersten und dritten Impfung noch eine Krankheit des Impflings diagnostiziert wird. Aber ansonsten ändert sich doch meistens nichts. Einfach zuviel Bürokratie, aber dafür ist Deutschland ja bekannt.

  • 11 Pidur 20.12.2021, 14:06 Uhr

    Diejenigen, die es nach rund zwei Jahren nicht kapiert haben, kapieren es auch in Zukunft nicht. Natürlich sollte man sich auch weiterhin testen lassen. Aber glaubt lieber weiterhin das was auf Telegram zu hören und lesen bekommt.

  • 10 GuterMann 20.12.2021, 10:26 Uhr

    "...Unterschreiben..., dass man geimpft werden möchte. " Das ist eine Farce, eine Akt der Erniedrigung. Der Druck, der derzeit ausgeübt wird, lässt einem keine andere Wahl.

  • 9 Fragen 20.12.2021, 09:21 Uhr

    Warum übernimmt niemand die Haftung für die Impfung? Wie werden Impfschäden festgestellt? Wie erfahre ich von einer Vorerkrankung, wenn ich laut Arzt gesund bin, aber nach der Impfung probleme auftreten? Wie hoch ist eine Entschädung bei Todesfall durch die Impfung für die Angehörigen?

  • 8 Mesut 19.12.2021, 21:09 Uhr

    Freiwillig unterschreiben bedeutet, niemanden für die Nebenwirkungen bis hin zum Todesfall verantwortlich machen können. Wenn aber das alles zur Pflicht wird, muss der Staat bürgen, was dieser natürlich nicht machen wird. Es sind immer noch bedingt zugelassenen Impfstoffe, bei denen die Lizenzen auslaufen. Deshalb auch schnell noch Boostern und die Leute wieder in dem Glauben lassen, das Sie sich nicht mehr testen müssen. Angeblich zu wenig Impfstoff da???? Ne ne, Leute schnell hin, bevor es nichts mehr gibt! Das ist Fakt. Angst predigen und die gutgläubigen Menschen an den Pranger liefern. Liebe Leute, es gab in Deutschland noch nie etwas umsonst, warum jetzt auf einmal???!!! Aus Solidarität für sich und andere??? Nein, Bullshitt!!!

    Antworten (1)
    • Anonym 20.12.2021, 09:26 Uhr

      Ohne Impfung geht die Wirtschaft den Bach runter, also der Einzelhandel in den Innenstädten.

  • 7 Herbert 19.12.2021, 16:07 Uhr

    Eigentlich reicht in der Erklärung, wer für etwaige Schäden haftet: Hersteller und / oder Arzt. DAS darf nicht fehlen. Beweislastumkehr. Wenn was schief geht, wird vollumfänglich gehaftet, und zwar nicht wenig!

  • 6 K.P.S. 19.12.2021, 15:15 Uhr

    Ja genau so habe ich dass auch schon immer gesehen. Warum muss man etwas unterschreiben? Bei keiner anderen Impfung müsste man bislang etwas unterschreiben. Ich denke dass da auch die Zustimmung dabei ist, die Pharmakonzerne von rechtlichen und gesundheitlichen Folgen zu entbinden...

  • 5 Achim 19.12.2021, 11:38 Uhr

    Schade, hätte genau dieses Argumentation gebraucht. Bei meiner Grippe Impfung musste ich nichts unterschreiben. Wo ist denn genau der Unterschied? Bin dreifach geimpft und suche eine gute schlüssige Argumentation! Danke

    Antworten (2)
    • Heinz 19.12.2021, 19:28 Uhr

      Bei der Grippe Impfung gibt es auch keinen Impfstoff mit bedingter Zulassung für die die Hersteller nicht mal haften. Ergo: Einverständnis notwendig.Und das Kleingedruckte Lesen, Staatshaftung heißt: Wir haften selbst,

    • Anonym 21.01.2022, 06:49 Uhr

      Ja das sollten sich alle fragen ,das heißt ja schon unterschreiben grösseres risiko. bei anderen impfungen braucht man nicht unterschreiben da weniger risiko ,ich trau den corona Impfstoff keinen Meter ,weil man da ja auch 15 minuten warten muss wegen allergie risiko .woher weis man ob man dagegen allergisch ist gar nicht.

  • 4 Hans Meckerer 19.12.2021, 10:48 Uhr

    Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)

  • 3 Vali25 19.12.2021, 10:02 Uhr

    Es wäre richtig,wenn bei Impfpflicht die Einwilligungserklärung entfällt,weil das wiederspricht sich-ich möchte mich nicht impfen lassen ,bin aber verpflichtet(

  • 2 Vali25 19.12.2021, 09:57 Uhr

    Ich möchte mich nicht impfen lassen,aber es tritt Impfpflicht für das Pflegepersonal an !Das bedeuted für mich-ohne mein Einverständnis Einwilligungserklärung unterschreiben.Logicheweise wäre in diesem Fall,das ohne Einwilligungserklärung,auf Verantwortung der Staat Impfung durchzuführen.Oder sehe ich das falsch?!

    Antworten (1)
    • Anonym 20.12.2021, 09:25 Uhr

      Ja, sie sehen das falsch. Sie haben dann die Option zu kündigen, oder werden vom Arbeitgeber gekündigt und der Impfpflicht zu entgehen.

  • 1 M. Herbst 19.12.2021, 09:14 Uhr

    Guten Morgen. Tatsächlich so einfach ist die Erklärung? Warum müsste ich bisher bei meiner Tetanus oder Zecken Impfung nichts unterschreiben????

    Antworten (1)
    • Achim 19.12.2021, 11:39 Uhr

      Danke, genau so habe ich gerade auch gefragt!

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