Kostenlose Corona-Schnelltests für alle - so soll es in NRW laufen

Stand: 10.03.2021, 12:10 Uhr

Gratis sich auf das Coronavirus testen lassen – seit Mittwoch ist das auch in NRW in speziellen Testzentren, bei Ärzten und Apotheken möglich. Wie das ablaufen soll, das geht jetzt aus einer Verordnung hervor, die dem WDR vorliegt.

Kostenlose Corona-Tests für alle – aber wo ist das möglich und wer macht sie? Die Antwort hierauf liefert jetzt das NRW-Gesundheitsministerium, das nach einer "Allgemeinverfügung" nun eine "Coronateststrukturverordnung" erarbeitet hat. Die Verordnung liegt dem WDR vor und gilt seit Mittwoch.

Demnach sollen kostenlose Corona-Schnelltests in speziellen Testzentren, Arztpraxen und Apotheken erfolgen. Eine regelmäßig aktualisierte Liste mit allen Testzentren und Teststellen erstellen die Gesundheitsämter und veröffentlichen sie auf ihrer jeweiligen Webseite.

Alle können sich einmal wöchentlich testen lassen

Bürgerinnen und Bürger können sich mindestens einmal die Woche testen lassen. Dafür zahlen müssen sie nichts. Das Land erstattet die Kosten für das Testmaterial und bezuschusst Teststellen mit bis zu 1.000 Euro monatlich.

Um eine Teststelle für die kostenlosen Schnelltests zu werden, können sich Einrichtungen vom Gesundheitsamt beauftragen lassen. Sie müssen dafür nur versichern, dass sie die Mindeststandards einhalten. Möglich wären die Tests auch in Zahnarzt- und Tierarztpraxen, bei Rettungsdiensten und Drogerien.

Teststellen müssen Daten mindestens ein Jahr aufbewahren

Ebenfalls geregelt wird, dass allen getesteten Bürgern ein Zeugnis über das Testergebnis ausgehändigt oder digital übermittelt werden soll. Spätestens ab 22. März soll es dafür ein einheitliches Formular geben - bis dahin können "aussagekräftige Bestätigungen" genutzt werden. Sobald das Ministerium digitale Lösungen zum Testnachweis zur landesweiten Nutzung freigibt, können diese alternativ genutzt werden.

Die Teststellen dürfen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Testperson aufnehmen. Sie müssen die Daten mindestens ein Jahr aufbewahren. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Zeugnisse ausstellt, denen kein Test zugrunde liegt, handelt ordnungswidrig.

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