Schutzmaske mit Etikett und Aufschrift "Hotspot".

Meine Stadt ist ein Corona-Risikogebiet - diese Regeln gelten jetzt

Stand: 23.10.2020, 12:05 Uhr

Welche Regeln gelten, wenn eine NRW-Stadt zum Corona-Risikogebiet wird? Und was bedeutet das für Pendler und Urlauber? Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.

Wenn eine NRW-Kommune zum Hotspot wird, werden die Corona-Regeln verschärft. Diese Regeln müssen Einwohner beachten, wenn ihre Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 35 erreicht - oder sogar 50 und damit Corona-Risikogebiet wird.

Meine Stadt wird zum Risikogebiet: Welche Regeln gelten jetzt?

In NRW hat die Landesregierung einheitliche Mindestregelungen für Hotspot-Regionen vorgegeben. Diese richten sich nach dem jeweiligen Inzidenzwert, der aussagt, wie viele Menschen sich pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben.

Bei einem Inzidenzwert von über 50 gilt:

  • Bei Veranstaltungen sind nur noch 100 Personen erlaubt - egal ob drinnen oder draußen. Für mehr Teilnehmer braucht es eine Ausnahmegenehmigung der Behörde.
  • Gastronomische Einrichtungen wie Restaurants oder Bars müssen um 23 Uhr schließen. Die Sperrstunde gilt bis 6 Uhr. Auch der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder Kiosken ist in dieser Zeit verboten.
  • Besondere Feste wie Hochzeiten sind nur noch für zehn Menschen erlaubt.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Haushalte nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen.

Bei einem Inzidenzwert von über 35 gilt:

  • Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind verboten.
  • An besonderen Feste wie Hochzeiten dürfen außerhalb der eigenen Wohnung maximal 25 Menschen teilnehmen.
  • Bei Konzerten, Aufführungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen gilt auch am Sitz- oder Stehplatz eine Maskenpflicht.
  • Auch in der Öffentlichkeit gilt an stark besuchten Orten wie Fußgängerzonen eine Maskenpflicht. Wo genau, wird vor Ort entschieden.

Bei einem Inzidenzwert unter 35 gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen zur Coronaschutzverordnung.

Den betroffenen Städten und Kreisen bleibt vorbehalten, noch strengere Regelungen zu verabschieden. So hatten mehrere Kommunen beim Überschreiten der 50er-Marke die Maskenpflicht im Schulunterricht wieder eingeführt.

Ich bin Berufspendler – worauf muss ich achten?

Pendler sind von den strengen Reise-Regeln ausgenommen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) müssen Arbeitnehmer sogar Dienstreisen antreten, wenn diese keine "erhebliche objektive Gefahr" darstellen. "Die bloße Befürchtung, man könne sich mit dem Coronavirus infizieren, dürfte ohne weitere objektiv begründete Anhaltspunkte nicht ausreichen, um die Teilnahme an einer Dienstreise oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen zu verweigern." Konkret entschieden wird das aber im Einzelfall.

Aktuelle TV-Sendungen