Von Freitag (20.08.2021) an ist das Inzidenzstufen-Modell Vergangenheit. Stattdessen gilt dann die sogenannte 3G-Regel. Details dazu gibt es unter diesem Link:
Wie funktioniert das Inzidenzsstufen-Modell?
Ob in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt in NRW schärfere oder gelockerte Corona-Regeln gelten, hängt von der jeweiligen Sieben-Tages-Inzidenz ab, also von der Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100.000 Einwohner. Bei der Inzidenz gelten die Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die wichtigsten Schwellenwerte sind diese:
- Inzidenz bis 10: nur noch wenige Regeln (Inzidenzstufe 0)
- Inzidenz über 10 bis 35: stark gelockerte Regeln (Inzidenzstufe 1)
- Inzidenz über 35 bis 50: gelockerte Regeln (Inzidenzstufe 2)
- Inzidenz über 50 bis 100: verschärfte Regeln (Inzidenzstufe 3) - ausgesetzt
Die Landesregierung setzte am Donnerstag (29.07.2021) die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. August außer Kraft. Damit lockerte das Land NRW die Corona-Regeln: Damit wechseln Kommunen auch bei höheren Infektionszahlen nicht mehr in die Inzidenzstufe 3.
Manche Lockerungen hängen auch davon ab, ob parallel zur lokalen Inzidenz die landesweite Inzidenz einen bestimmten Schwellenwert unterschritten hat - dann ist von einer "Doppel-Inzidenzstufe" die Rede.
Die Regelungen der bundesweiten "Notbremse", die ab einer Inzidenz über 100 zur Geltung kamen, sind zum 30. Juni ausgelaufen.
Wann genau treten welche Inzidenzstufen in Kraft?
Schärfere Regeln treten erst dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenz 10, 35 oder 50 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten ist. Die verschärften Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Lockerungen treten dann automatisch in Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten oder zumindest nicht überschritten ist. Die gelockerten Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz. Der aktuelle Wert ist dann wichtig, wenn für manche Lockerungen die sogenannte Doppel-Inzidenzstufe erreicht sein muss, also die Inzidenz sowohl in einem Kreis bzw. einer Stadt als auch in ganz NRW einen bestimmten Schwellenwert unterschritten haben muss.
Einen Überblick, welche Regeln bei welcher Inzidenz gelten, gibt es hier: