Corona-Impfungen: Bald auch für Über-70-Jährige und für Kontakte von Schwangeren

Stand: 27.02.2021, 18:59 Uhr

In NRW sollen nun auch Menschen eine Corona-Impfung bekommen, die zur Prioritätengruppe zwei gehören. Zu der Gruppe gehören auch Über-70-Jährige und Kontakte von Schwangeren.

Von Jörn Seidel

Schon in der nächsten Woche sollen Menschen eine Corona-Impfung bekommen, die der Prioriätengruppe zwei angehören. Das sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag in einem Podcast der FAZ.

Wer hat wann Anspruch auf einen Impftermin in NRW?

Zu dieser Gruppe der "Schutzimpfungen mit hoher Priorität" gehören auch Menschen ab 70 Jahren und bestimmte Kontaktpersonen von Schwangeren sowie von Menschen, die häuslich gepflegt werden. Wer hat wann Anspruch auf einen Impftermin in NRW?

Genauer Start für Über-70-Jährige noch unklar

Zunächst werde das Personal in Arztpraxen geimpft, so ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums auf Nachfrage des WDR. Wer danach Anspruch haben wird, sei noch nicht festgelegt. Einen genauen Starttermin für die Impfungen von Über-70-Jährigen und Kontaktpersonen von Schwangeren und Menschen in häuslicher Pflege gibt es also noch nicht.

Für Unter-65-Jährige nur Impfstoff von Astrazeneca

Gegenüber der FAZ nannte Minister Laumann außer dem Personal in Arztpraxen auch Erzieher, Grundschullehrer und Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen, die nun "so schnell, wie es geht", geimpft werden sollen. Dabei werde weiterhin an alle unter 65 Jahren nur der Impfstoff von Astrazeneca verimpft, so Laumanns Sprecher.

Weitere Details zum Fortgang der Impfungen will der Gesundheitsminister am Montag in einer Pressekonferenz bekannt geben. Außerdem äußert sich Laumann am Montagnachmittag in einem "Digitalen Impfdialog" zu Fragen der Corona-Impfungen.

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Impfung von zwei Kontaktpersonen von Schwangeren

Laut Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums dürfen Schwangere "bis zu zwei enge Kontaktpersonen" bestimmen, die dann Anspruch auf eine Corona-Impfung haben. Die Mütter selbst sollen nicht geimpft werden - aus Sorge vor Nebenwirkungen auf das Ungeborene. Anspruch auf Corona-Impfungen könnten dann aber zum Beispiel die werdenden Väter bekommen.

Gleiches gilt für Personen, die zu Hause gepflegt werden. Auch sie - oder ein Vertreter - darf "bis zu zwei enge Kontaktpersonen" bestimmen. Die Impfverordnung listet klar auf, wer hier als pflegebedürftig gilt - zum Beispiel Menschen über 80 Jahren oder Jüngere mit Demenz, mit schwerer Depression oder mit schwerer chronischer Lungenerkrankung.

Nachweis erforderlich

Die Schwangerschaft oder Pflegebedürftigkeit werde man sicherlich nachweisen müssen, so der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Wie das konkret ablaufen soll, sei aber noch nicht geklärt. Der Vorsitzende des Hausärzteverband Nordrhein, Oliver Funken, kritisiert das: "Der Minister ist hier gefordert, das zu regeln", sagte er dem WDR.

Klar ist hingegen schon jetzt: Nicht alle Menschen, die in der Prioritätengruppe zwei demnächst Anspruch auf eine Corona-Impfung haben, werden darüber von den Kommunen per Post informiert. Es lohnt sich also hinzuhören, was Gesundheitsminister Laumann am Montag in Aussicht stellen wird.

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