Nach Eventim-Forderung: Konzertbesuch nur mit Impfausweis?
Stand: 03.02.2021, 20:31 Uhr
"Ihre Eintrittskarte und den Impfausweis, bitte!" Wird das bald Standard bei Konzertbesuchen? Unter anderem die Veranstaltungsbranche grübelt, wie man trotz Corona zurück zur Normalität finden kann.
Von Birgit Eger
Ein Medienbericht sorgt am Mittwoch für Aufregung: Der Vorstandsvorsitzende des Konzertveranstalters CTS Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, hatte gefordert, dass Veranstalter die Möglichkeit haben sollten, "eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung (…) zu machen." Sofern es genügend Impfstoff gebe und sich jeder impfen lassen könne. Die technischen Voraussetzungen dafür, etwa einen Impfausweis lesen zu können, habe das Unternehmen geschaffen. Aus dieser Äußerung wurde schnell die zugespitzte Schlagzeile: "Konzerte nur noch mit Impfausweis".
Privilegien im Freizeitbereich wären möglich
Grundsätzlich sind Einschränkungen für Freizeitveranstaltungen möglich, denn in der Privatwirtschaft gilt die Vertragsfreiheit und das Hausrecht – sofern es einen sachlichen Grund gibt. Ein Veranstalter könnte theoretisch in seinen Geschäftsbedingungen festschreiben, nur Geimpfte in die Konzerthalle zu lassen, damit die Gesundheit aller Besucher nicht beeinträchtigt werde.
Auch im Fußball wird diskutiert, ob eventuell Zuschauer mit Impfausweis wieder in die Stadien können. Konkret hat sich dazu am Mittwoch der Finanzvorstand des FSV Mainz 05, Jan Lehmann, geäußert. Er könne sich vorstellen, dass Geimpfte wieder ins Stadion gelassen werden könnten, wenn von ihnen nachweislich kein Ansteckungsrisiko ausgehe.
Grenzen der Einschränkung
Einschränkungen bei Branchen, die lebensnotwendige Dinge herstellen oder liefern, sind aber wahrscheinlich nicht möglich, betont Rechtsanwalt Wolfgang Wittek. Das Betreten einer Bäckerei, eines Supermarktes oder einer Apotheke nur mit Impfausweis zu erlauben, wäre wahrscheinlich rechtswidrig.
Viele Verbände aus Einzelhandels-, Gastro- und Reisebranche, z. B. HDE, DEHOGA und BDL, sprechen sich gegen eine Impfpflicht aus. Denn noch sind zwei Fragen offen: Es ist nicht geklärt, wann ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um einen Großteil der Bevölkerung zu impfen. Außerdem wissen auch die Impfstoffhersteller noch nicht, ob Geimpfte weiter andere Menschen mit Corona anstecken können. Eine Impfung könnte dann nicht den erhofften Schutz für andere bieten.
Gesetzliche Impfpflicht unwahrscheinlich
Für eine deutschlandweite Impfpflicht wäre ein Bundesgesetz nötig – ähnlich wie das Masernschutzgesetz. Es schreibt vor, dass etwa Erzieher und Lehrer eine Masernimpfung vorweisen müssen. Bis jetzt lehnt die Bundesregierung aber ein Gesetz zur Impfung gegen das Coronavirus ab.
Das bekräftige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag erneut in der ARD. Sie sagte aber auch: Wenn alle Menschen ein Impfangebot bekomme haben und sich dann trotdzem nicht impfen lassen möchten, "dann muss man vielleicht schon solche Unterschiede machen und sagen: Wer das nicht möchte, der kann vielleicht auch bestimmte Dinge nicht machen". Konkrete Beispiele nannte sie nicht.