Nur geimpft zur Arbeit? Impfstatus darf jetzt abgefragt werden

Stand: 15.09.2021, 17:04 Uhr

"Du bist doch geimpft, oder?" Die Frage nach dem Impfstatus ist mittlerweile alltäglich geworden. Seit heute dürfen die Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen auch offiziell gefragt werden – und müssen antworten.

Eine Impfpflicht gibt es nach wie vor nicht, aber die Auskunftspflicht über eine Impfung – zumindest für bestimmte Berufsgruppen. Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Arztpraxen mit viel Patientenkontakt gibt es die schon länger. Seit Mitte September gilt diese Auskunftspflicht auch für die Angestellten in Schulen, Kitas und Pflegeheimen. "Wir müssen die Ansteckungsgefahr für zum Beispiel Kinder und Jugendliche so klein wie möglich halten", sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Was ist, wenn ich als Erzieherin in einer Kita meinen Impftstatus trotzdem nicht mitteilen will?

Das ist schwierig. Arbeitsrechtlich drohen laut Bundesgesundheitsministerium wohl keine Konsequenzen. Es ist vielmehr so, dass die Arbeitgeber den Einsatz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anders organisieren sollen. Das würde also Änderungen im Dienstplan bedeuten, zum Beispiel, dass Pflegekräfte von Heimbewohnern ferngehalten werden, oder Erzieherinnen und Erzieher von Kindern. Wie das gehen soll ist, steht in den Sternen, denn die meisten Kitas haben zu wenig Personal und einen Mangel an Pflegekräften gibt es nachweislich auch.

Wie sieht es konkret aus – zum Beispiel in den Kitas?

Auf WDR-Anfrage haben zwei Kitas bestätigt: Aktuell gibt es noch keine offizielle Verordnung. Eine Kita-Leiterin sagte: "Ja, ich habe davon gehört, dass die Erzieherinnen und Erzieher uns ihren Impfstatus mitteilen müssen, wenn wir fragen, aber praktisch hat das keine Auswirkungen. Wir können in unseren Gruppen auf niemanden verzichten."

Gewerkschaften kritisieren Impfabfrage - Laumann verteidigt sie

Verdi-Chef Frank Werneke findet es nicht gut, dass die Angestellten ihren Impfstatus offenlegen müssen. Seiner Meinung nach reicht es, wenn dem Arbeitgeber ein Testergebnis vorgelegt wird.

Maike Finnern, die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, ist ebenfalls nicht einverstanden mit einer Abfrage. Persönliche Daten stünden in Deutschland unter besonderem Schutz. Und dieser Schutz müsse gewährleistet bleiben.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, befürchtet, dass das nur die Vorstufe zu einer allgemeinen Impfpflicht ist.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verteidigt indes die Auskunftspflicht. Dem WDR sagte er am Mittwoch, er selbst erlebe es drei bis vier Mal am Tag, dass er irgendwo seinen Impfstatus angeben müsse - ob es nun bei einem Besuch im Altenheim, im Krankenhaus oder in einer Gaststätte sei. Er nannte es eine "gute Sache", dass es die Auskunftspflicht jetzt für den Bereich der Gesundheits- und Erziehungsberufe gibt.

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