Mehr Geld für Verkehr, Kinder und Familien
Stand: 13.12.2022, 18:21 Uhr
Die neue schwarz-grüne Landesregierung hat den Haushaltsplan fürs nächste Jahr überarbeitet. Dieser sieht nun mehr Geld für Kinder, Sicherheit und Verkehr vor. Am Nachtragshaushalt 2022 gibt's weiter Kritik.
Von Rainer Striewski
Drei Millionen zusätzlich für Kinderschutz-Fortbildungen an Kitas oder auch 600.000 Euro mehr für Beratungsprogramme gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Die Spitzen der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen haben am Dienstag ihre geplanten Änderungen für den Haushalt 2023 vorgestellt.
Änderungen für 76 Millionen Euro
Im Mittelpunkt stehen zusätzliche Mittel für die Verkehrswende, Kinder und Familien sowie die Innere Sicherheit. So soll etwa eine Million Euro zusätzlich in den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Kampf gegen Kindesmissbrauch fließen.
Die Mittel für neue Fahrradwege sollen um 15 Millionen auf insgesamt 34,6 Millionen Euro aufgestockt werden. Für das neue Landesprogramm "Biologische Vielfalt" sind fünf Millionen Euro vorgesehen.
Die von CDU und Grünen beschlossenen Änderungsanträge haben ein Gesamtvolumen von rund 76 Millionen Euro. Das Geld wird an anderer Stelle im Hauhsalt dafür wieder gestrichen.
Weiter Kritik am Nachtragshaushalt 2022
Nach der Pressekonferenz zu den Änderungen für 2023 ging es im Landtag noch einmal um den Nachtragshaushalt 2022. Nachdem der Landesrechnungshof am Montag erneut Bedenken angemeldet hatte, wurden im Haushalts- und Finanzausschuss nun weitere Experten angehört.
Anhörung von Sachverständigen im Landtag NRW
Ausdrückliche Kritik kam dabei auch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW. Eine Notlage für den Landeshaushalt 2022 kann der Verband nicht erkennen: "Der Ukrainekrieg findet rund 2.000 km weiter im Osten statt und droht voraussichtlich nicht auf Nordrhein-Westfalen überzugreifen", heißt es in der Stellungnahme.
Der Energiepreisschock mache sich zwar bemerkbar, "allerdings nicht für den Landeshaushalt des Haushaltsjahres 2022, um den es aber beim Nachtragshaushalt allein geht", so der Steuerzahler-Bund weiter.
Auch Prof. Simon Kempny von der Uni Bielefeld kritisierte das geplante Sondervermögen zur Krisenbewältigung über fünf Milliarden Euro aus Krediten. "Eine katastrophengleiche Rezession ist nicht festzustellen", erklärte Kempny in einer Videozuschaltung. Ihm erschließe es sich nicht, warum die Ausgaben nicht im Kernhaushalt möglich sein sollten.
Kommunen begrüßen Sondervermögen
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hingegen begrüßte die Pläne der Landesregierung zum sogenannten Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz.
Die Feststellung der außergewöhnlichen Notsituation wäre nachvollziehbar, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und Städtetag NRW:
Auch Prof. Rainer Wernsmann und Dr. Till Meickmann von der Uni Passau kommen in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass das geplante Sondervermögen "mit den Vorgaben der Landesverfassung NRW, der Landeshaushaltsordnung NRW und des Grundgesetzes vereinbar" ist.
Der Landesregierung bleiben nun noch wenige Tage, um auf die Kritik der Sachverständigen und des Landesrechnungshofes zu reagieren. Bis zum 20. Dezember soll das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz im Landtag verabschiedet werden.
Ob der Haushalt aber tatsächlich verfassungskonform ist, wird sich wohl erst sehr viel später herausstellen - dann nicht in Düsseldorf, sondern vorm Verfassungsgerichtshof in Münster.
Über dieses Thema berichtet der WDR fortlaufend u.a. in den Hörfunknachrichten und in den aktuellen Sendungen des WDR Fernsehens.