Rechnungshof hält Landeshaushalt 2023 für "verfassungswidrig"

Stand: 25.11.2022, 16:20 Uhr

Das Urteil der obersten Kassenprüfer ist hart und eindeutig: Die Haushaltsplanung der schwarz-grünen Landesregierung für das nächste Jahr ist "verfassungswidrig".

Von Christian WolfChristian Wolf

Dass es zwischen Regierung und Opposition Streit um den Haushalt des Landes gibt, ist ganz normal. Schließlich entscheidet der Etat darüber, was die Politik umsetzen kann und was nicht. In der Vergangenheit kam es auch schon mehrfach vor, dass Haushalte nachträglich vom Gericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Doch was der NRW-Rechnungshof am Freitag veröffentlicht hat, ist ungewöhnlich.

Die Finanzexperten des Landes kommen zu dem Schluss, dass der Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2023 verfassungswidrig ist - also noch bevor er überhaupt verabschiedet wurde. Die Stellungnahme dürfte für politischen Zündstoff sorgen in den kommenden Wochen. Denn es stellt sich die Frage, ob und wie Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) darauf reagiert. In zwei Wochen soll der Etat eigentlich vom Landtag verabschiedet werden.

Konkret geht es den Prüfern des Landesrechnungshofes um zwei Dinge:

  • In diesem Jahr wurden vom Land noch einmal 4,15 Milliarden Euro Schulden aufgenommen. Das passierte im Zusammenhang mit dem NRW-Rettungsschirm für die Coronakrise. Der Landesrechnungshof bezeichnet das als "verfassungswidrige Kreditaufnahmen", vor allem, weil in dem Rettungsschirm noch Geld gewesen ist.
  • Das nächste Problem sehen die Rechnungsprüfer darin, dass das Geld aus dem frisch aufgefüllten Rettungsschirm erst 2023 ausgegeben werden soll - für eine "Krisenbewältigungs-Rücklage", um auf die Energiekrise zu reagieren. Diese "Verschiebung von Mitteln" wird ebenfalls als "verfassungswidrig" angesehen. Außerdem dürften Rücklagen nicht aus Krediten angelegt werden. So sehe es die Rechtsprechung des NRW-Verfassungsgerichtshofs vor.

Das bedeutet: Die obersten Kassenprüfer des Landes weisen die Landesregierung ausdrücklich darauf hin, dass Kredite nur dafür verwendet werden dürfen, wofür sie auch aufgenommen wurden. Corona-Kredite dürfen demnach nicht für Energie-Hilfen benutzt werden.

SPD fordert Stopp des Haushaltsentwurfes

Die Stellungnahme kann als schallende Ohrfeige in Richtung Optendrenk und der schwarz-grünen Landesregierung gedeutet werden. Und genau das tut die Opposition auch. So spricht der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Zimkeit, von "Verfassungsbruch hoch drei" und fordert die Koalition von CDU und Grünen auf, den Haushaltsentwurf für 2023 zu stoppen. "Der Versuch, durch die Zweckentfremdung des Corona-Rettungsschirms die Schuldenbremse zu umgehen, muss umgehend durch ein rechtssicheres und transparentes Vorgehen ersetzt werden."

Die FDP teilte mit, sie prüfe nun, ob sie eine Verfassungsklage einreicht. Zuvor hatten die Liberalen bereits massive Kritik an dem Vorgehen der Landesregierung geäußert. Das zuständige Finanzministerium wollte am Freitag keine Stellungnahme abgeben.

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