Entlastungen im Winter: Wann gibt's welche finanzielle Hilfe?

Stand: 11.11.2022, 08:17 Uhr

Einmalzahlung im Dezember, Strompreisbremse ab Januar, Gaspreispremse ab März - oder doch schon früher? Wann und mit welchen Entlastungen können Verbraucher in diesem Winter rechnen? Eine Übersicht.

Die Temperaturen sinken, die Energiepreise bleiben hoch - oder sie steigen sogar. Viele Bürgerinnen und Bürger blicken mit Sorge auf den anstehenden Winter. Um die Haushalte zu entlasten, haben Bund und Länder ein milliardenschweres Maßnahmenpaket geschnürt, das helfen soll, finanziell über die nächsten Monaten zu kommen. So sieht der Fahrplan für den Winter aus:

Entlastungen im Dezember

Im Dezember erhalten Kunden, die Gas oder Fernwärme beziehen, eine Soforthilfe. Vereinfacht gesagt übernimmt der Staat die Dezemberrechnung. Bei Kunden, die direkte Verträge mit einem Gasanbieter haben, soll die Abschlagszahlung bei der Abrechnung im Dezember oder spätestens im Januar entfallen. Wer seine Gaskosten über den Vermieter abrechnet, bekommt die Soforthilfe über die Jahresrechnung gutgeschrieben.

Rentnerinnen und Rentner sollen im Dezember eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Diese soll über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.

Wer zum Jahresende seine Steuererklärung für 2022 angeht, kann auch dort mit finanziellen Entlastungen rechnen. So wurde die Pendlerpauschale für längere Strecken erhöht. Auch die Pauschale für Werbungskosten ist gestiegen.

Entlastungen im Januar

Im Januar tritt die Strompreisbremse in Kraft. Sie soll den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Die Versorger sollen die Differenz zum Marktpreis direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnen.

Das Kindergeld wird einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind angehoben. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Die Reform des bisherigen Arbeitslosengeld II, das künftig "Bürgergeld" heißen wird, wird umgesetzt. Neben verschiedenen Neuerungen werden auch die Regelsätze erhöht: von bisher 449 Euro für Singles auf 502 Euro im Monat.

Als Nachfolger für das populäre 9-Euro-Ticket soll es möglichst ab Januar ein "Deutschlandticket" geben. Der "Einführungspreis" soll 49 Euro betragen.

Entlastungen im März

Der Gaspreis soll auf 12 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden, und zwar für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wann diese Gaspreisbremse in Kraft tritt, ist unklar. Die Bundesregierung sieht derzeit zwar den März als Starttermin vor. Allerdings wird unter anderem von Bundesländern und Sozialverbänden die Forderung lauter, die Bremse schon früher einzurichten. Die Bundesregierung hat zugesagt, zu prüfen, ob dies schon ab Februar möglich ist.

Weitere Entlastungen

Nicht nur Gas- und Fernwärmekunden, sondern auch Verbraucher, die mit Öl oder Holzpellets heizen, sollen entlastet werden, wenn diesen "unzumutbare Belastungen" entstehen. Ein Härtefallfonds soll eingerichtet werden. Welche Voraussetzungen nötig sind, um darauf zuzugreifen, steht derzeit noch nicht fest. Auch der Zeitpunkt, ab dem Mittel aus dem Fonds zur Verfügung stehen, steht noch nicht fest.

Hinzu kommen neue Regeln für die Einkommenssteuer: Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen - um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung geplant: auf 11.604 Euro

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