Entlastungspakete: Welche Hilfen gab es schon, was kommt noch?

Stand: 02.11.2022, 21:21 Uhr

Einmalzahlungen, Steuersenkungen, Inflationsausgleich: Viele Menschen wissen längst nicht mehr, mit welchen konkreten Hilfen aus den Entlastungspaketen sie rechnen können. Ein Überblick.

Hohe Inflationsraten, hohe Energiepreise - der Staat will den Bürgerinnen und Bürgern finanziell unter die Arme greifen. Mittlerweile hat die Bundesregierung drei große Entlastungspakete vorgelegt - teilweise sind die Hilfen schon geflossen, teilweise stehen sie noch aus. Womit Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen rechnen können - ein Überblick.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (2. November) die Dezember-Soforthilfe für Gaskunden beschlossen. Jetzt müssen am 10. und 11. November noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die einmalige Entlastungszahlung in Sachen Gas erhalten nach dem Kabinettsbeschluss:

  • Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden.
  • Bestimmte Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich und in der medizinischen Versorgung erhalten die Soforthilfe auch dann, wenn ihr Verbrauch höher ist.

Das haben Bund und Länder am 2. November beschlossen:

  • Gaspreisbremse für Verbraucher und Unternehmen: Bei den Gaspreisen soll die Deckelung bei zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegen. Wann die Gaspreisbremse kommt, ist noch unklar. Die Bundesregierung strebt sie für März an. Die Länder pochen darauf, sie vorzuziehen - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will dies prüfen.
  • Strompreisbremse für Verbraucher und Unternehmen: Die Strompreisbremse soll im Januar starten. Sie soll den Preis auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen.
  • Härtefallfonds: Für Krankenhäuser, Pflegeheime, soziale Einrichtungen und bestimmte Unternehmen, die mit der Entlastung über den Gas- und ebenfalls geplanten Strompreisdeckel nicht auskommen, soll es einen Härtefallfonds geben. Der Bund stellt für Gesundheits- und soziale Einrichtungen zwölf Milliarden Euro zur Verfügung. Allein acht Milliarden Euro davon sollen Krankenhäusern, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zugutekommen. Auch für Kultureinrichtungen soll es gezielte Hilfen geben.
  • 49-Euro-Ticket: Als Nachfolger für das populäre 9-Euro-Ticket soll es möglichst zum Jahreswechsel ein "Deutschlandticket" geben, und zwar zum "Einführungspreis" von 49 Euro.

Diese Hilfen gibt es bereits:

  • Energiepreispauschale: Im September haben alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer einen Zuschuss von 300 Euro erhalten. Gezahlt wurde das Geld in der Regel durch die Arbeitgeber, die das Geld später erstattet bekommen. Die Pauschale dient als Ausgleich für die gestiegenen Energie- und Treibstoffkosten, muss aber versteuert werden.
  • Diverse Einmalzahlungen: Eltern haben bereits im Juli 2022 einen sogenannten "Kinderbonus" erhalten: Mit dem Kindergeld gab es einen einmaligen Aufschlag von 100 Euro pro Kind. Hinzu gab es einmalig 200 Euro extra für die Bezieher von Sozialhilfe, ALG II und Grundsicherung. Wer Arbeitlosengeld I bezieht, bekam im Juli einen Aufschlag von 100 Euro.
  • Kindersofortzuschlag: Für finanziell schwache Familien gibt es seit Juli 2022 einen monatlichen Aufschlag auf den sogenannten Kinderzuschlag. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung zum Kindergeld. Bis zum Jahresende erhalten berechtigte Familien einen Zuschlag auf das Kindergeld von 20 Euro pro Monat und Kind. Der Maximalbetrag pro Kind steigt von 209 auf 229 Euro.
  • Keine EEG-Umlage: Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage für Stromkunden gestrichen. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Die Ersparnis für Verbraucher liegt bei 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
  • 9-Euro-Ticket und Tankrabatt: Das subventionierte Ticket für Bus und Bahn sowie der reduzierte Steuersatz auf Benzin und Diesel galten von Anfang Juni bis Ende August und sind mittlerweile ausgelaufen.
  • Weniger Sozialabgaben für Geringverdiener: Wer bisher maximal 1.300 Euro im Monat verdient hat, für den gab es reduzierte Sozialversicherungsabgaben. Seit Oktober ist diese Einkommensgrenze auf 1.600 Euro gestiegen, ab 2023 steigt sie erneut auf 2.000 Euro. Auch bei den Minijobbern wurde die Einkommensgrenzen angehoben: Seit Oktober dürfen sie bis zu 520 Euro verdienen, ohne Steuern oder Sozialabgaben abzuführen.

Diese Hilfen greifen mit der Steuererklärung für 2022:

  • Grundfreibetrag: Seit dem 1. Juli 2022 gilt für das laufende Steuerjahr ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro. Wer geringere Einnahmen hat, muss keine Einkommenssteuer zahlen.
  • Pendlerpauschale: Als Ausgleich für die gestiegenen Spritpreise hat die Bundesregierung die Pendlerpauschale erhöht. Sie steigt bei längeren Arbeitswegen von 30 Cent auf 38 Cent pro gefahrenen Kilometer.
  • Arbeitnehmerpauschalbetrag: Bisher konnten Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro "Werbungskosten" von der Steuer absetzen, wenn sie keine höheren Ausgaben nachweisen konnten. Diese Pauschale steigt auf 1.200 Euro.

Das kommt noch:

  • Mehr Kindergeld: Ab 2023 soll das Kindergeld bei einem oder zwei Kindern von jeweils 219 Euro auf 237 Euro monatlich steigen.
  • Bürgergeld statt Hartz IV: Zum Jahreswechsel bekommt das ALG II einen neuen Namen: Bürgergeld. Mit der Reform werden auch die Regelsätze erhöht: von bisher 449 Euro für Singles auf 502 Euro.
  • Zuschuss für Wohngeldempfänger: Wer Wohngeld bezieht, kann bald mit einem weiteren Heizkostenzuschuss rechnen. Im Gespräch sind 415 Euro für Singles, 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person im Haushalt soll es 100 Euro geben. Wann das Geld ausgezahlt wird, ist unklar.
  • Einmalzahlung für Studierende: Studenten, die kein Bafög beziehen, können perspektivisch mit einer Einmalzahlung von 200 Euro rechnen. Wann und wie der Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten ausgezahlt wird, ist noch ungeklärt.
  • Einmalzahlung für Rentner: Im Dezember sollen Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten. Diese soll über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.
  • Steuerrabatt auf Gas: Bis März 2023 soll die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll der Grundverbrauch mit der "Gaspreisbremse" subventioniert werden. Wie genau das umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt.

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