Gaspreis-Soforthilfe: So werden Sie entlastet

Stand: 27.10.2022, 15:20 Uhr

Mit einer Einmalzahlung im Dezember will die Bundesregierung Gaskunden entlasten. Wie diese berechnet wird und wie die Auszahlung funktioniert, entscheidet sich bald.

Von Ingo Neumayer

Die Bundesregierung hat die "Soforthilfe" für die rund 20 Millionen Gaskunden auf den Weg gebracht. Mit insgesamt zwölf Milliarden Euro sollen die Kunden im Dezember entlastet werden. Vereinfacht kann man sagen: Der Staat übernimmt im Dezember die Gasrechnung.

Wie hoch wird der "Soforthilfe"-Betrag sein?

Der Gesetzesentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sieht ein kompliziertes Berechnungsverfahren vor. Zunächst wird der Gas-Jahresverbrauch ermittelt. Als Grundlage dient aber nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum vom Oktober 2021 bis September 2022. Dieser Verbrauch wird durch zwölf geteilt und mit dem Gaspreis vom Dezember 2022 multipliziert.

Wie wird die Auszahlung durchgeführt?

Wer einen Vertrag direkt mit dem Gasanbieter hat, bekommt die "Soforthilfe" über diesen erstattet. Entweder wird schon die Dezember-Abschlagszahlung gestrichen, oder der Betrag entfällt bei der Abrechnung im Folgemonat. Das gilt für Mieter wie Vermieter.

Wer als Mieter seine Gaskosten nicht direkt an den Anbieter zahlt, sondern über den Vermieter, findet die Zuzahlung auf der Jahresrechnung. Wann diese kommt, ist unterschiedlich. Vermieter haben bis zu zwölf Monate Zeit, diese zu erstellen. Sie sollen aber verpflichtet werden, ihre Mieter bereits im Dezember über die geschätzte Höhe der Gutschrift zu informieren.

Was ist mit Holzpellet- und Ölheizungen?

Hier gibt es keine Entlastung. Begründung: Kunden mit Pellet- oder Ölheizungen seien viel niedriger belastet als Verbraucher, die auf Basis von Gas heizten.

Bleibt es bei einer einmaligen Zahlung?

Die Dezemberhilfe wurde von der Bundesregierung als Entlastung konzipiert, bis im März 2023 die Gaspreisbremse in Kraft treten soll. Allerdings werden Forderungen - unter anderem von den Bundesländern - lauter, den Start der Gaspreisbremse auf Januar vorzuziehen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zugesagt, diese Möglichkeit mit den Energieversorgern auszuloten.

Sollte dies nicht möglich sein, könnte es weitere "Soforthilfen" geben. "Es gibt jetzt einen Sofortzuschlag, eine Einmalzahlung für Dezember", sagte der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour am Donnerstag zu "NTV": "Und wenn wir die Bremse nicht auf Januar vorziehen können, weil es technisch nicht geht, dann muss dieser Sofortzuschlag so ausgestattet sein, dass es auch für Januar und Februar trägt."

Wie sieht der Zeitplan für das Gesetz aus? Sind noch Änderungen möglich?

Bislang liegen die Pläne lediglich als Gesetzesentwurf vor. Dieser soll ARD-Informationen zufolge am 2. November im Kabinett verabschiedet werden. Anschließend muss noch der Bundestag zustimmen.

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