Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet über Hofsynagoge in Detmold
Lokalzeit Münsterland. 19.09.2024. 00:40 Min.. Verfügbar bis 19.09.2026. WDR.
Oberverwaltungsgericht Münster: Hofsynagoge in Detmold soll bleiben
Stand: 19.09.2024, 20:00 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Besitzer der alten Hofsynagoge in Detmold eine Absage erteilt. Er wollte das Gebäude abreißen.
In der Begründung der Vorsitzenden des 10. Senats des Oberwaltungsgerichts hieß es heute: "Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Erteilung einer Abrissgenehmigung, weil Belange des Denkmalschutzes der Beseitigung des Gebäudes entgegenstehen." Das Gebäude sei als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Detmold eingetragen und die habe Bestand. Der Wunsch des Klägers, anstelle des Gebäudes Parkplätze zu schaffen, müsse laut Richtern den Belangen des Denkmalschutzes zurückstehen.
Stadt Detmold erleichtert
In einem Statement, das kurz nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts veröffentlicht wurde, zeigte sich die Stadt Detmold erleichtert. Bürgermeister Frank Hilker begrüßte das Urteil, warnte aber auch vor vorschnellen Hoffnungen. Noch sei es möglich, das Gebäude zu erhalten. "Leider," so Hilker "lässt der Besitzer bisher keinerlei Bereitschaft erkennen, das Gebäude zu veräußern."
NRWs Bauminister Ina Scharrenbach bezeichnete die Entscheidung aus Münster als Meilenstein. Die zuständigen Denkmalbehörden sollen nun beraten, wie es genau mit dem historisch wertvollen Gebäude weitergehen kann.
Parkplatz oder Museum?
Der Streit um die ehemalige Hofsynagoge geht schon seit mehr als zehn Jahren. Denkmalschützer, die Stadt, ein breites Bündnis von Menschen sowie die jüdische Gemeinde Herford/Detmold plädieren für einen Erhalt. Die ehemalige Synagoge aus dem 17. Jahrhundert sei das älteste Zeugnis jüdischen Lebens in Nordwestdeutschland.
1633 wurde das Gebäude als jüdischer Betsaal errichtet
Ein Gutachten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe aus dem Jahr 2011 bestätigt, dass es sich bei dem verfallenden Gebäude um eine alte Hofsynagoge aus dem 17. Jahrhundert handelt. Deswegen möchte die Stadt das Gebäude kaufen und instand setzen. Entstehen könnte dann eine Begegnungsstätte oder ein Museum.
Der Eigentümer des alten Gebäudes möchte das Gebäude hingegen abreißen und einen bereits vorhandenen Parkplatz erweitern. In einer Stellungnahme stellte er im März klar: Für ihn sei das verfallene Gebäude eine „jämmerliche Ruine“. Er streitet nach wie vor ab, dass das Gebäude als Synagoge genutzt wurde. Für ihn ist das Gebäude ein Gartenhaus aus dem 19. Jahrhundert.
Gericht lehnte Antrag auf Abriss bereits ab
Der Besitzer versucht seit Jahren, die Genehmigung für den Abriss des Gebäudes beim Verwaltungsgericht Minden zu erwirken. Das Gericht wies den Antrag auf Abriss im Mai 2022 ab, weil es sich laut Gericht um denkmalgeschütztes Gebäude handele.
Der Besitzer ging in Berufung, seitdem liegt der Fall bei der nächsthöheren Instanz: Dem Oberverwaltungsgericht in Münster.
Seit Jahren Streit um das alte Gebäude
Die Versuche der Stadt, das Gebäude zu kaufen, sind bislang erfolglos geblieben. Der Besitzer lehnte mehrere Angebote der Stadt Detmold ab.
Er hatte nach eigenen Angaben auch mehrfach versucht, öffentliche Fördermittel für die Sanierung des alten Gebäudes zu erhalten. So könne er das Gebäude selbst sanieren lassen. Laut Landesregierung, die für solche Fördermittelanträge zuständig ist, sei aber nie ein Antrag eingegangen.
Unsere Quellen:
- Stadt Detmold
- Oberverwaltungsgericht Münster