Diese Corona-Regeln gelten über Ostern in NRW

Stand: 04.04.2021, 06:27 Uhr

Familientreffen, Einkaufen, Ausflüge, Gottesdienste: Was ist in Nordrhein-Westfalen über Ostern erlaubt und was nicht? Wir geben eine Übersicht.

Etwas Grundsätzliches vorweg: In den NRW-Kommunen gelten auch über Ostern sehr unterschiedliche Regeln. Oft geht es ins Detail. Die Einzelheiten haben die meisten Stadt- oder Kreisverwaltung auf ihren Internetseiten geschrieben. Hier das Wichtigste.

Treffen im öffentlichen Raum

Vom 1. bis 5. April gelten landesweit dieselben Kontaktbeschränkungen. Dann sind auch in Kreisen und Städten mit einer sogenannten Corona-Notbremse (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100) Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Getrennt lebende Paare gelten als ein Haushalt.

Private Treffen

Eigentlich gelten die Kontaktregeln über Ostern nicht für die private Wohnung. Einige Kommunen haben per Allgemeinverfügung die Regeln auf den privaten Raum ausgeweitet: Die Regel maximal fünf Personen aus zwei Haushalten gilt etwa in Duisburg, Hamm oder im Märkischen Kreis, der landesweit die höchste Inzidenz mit 236 hat (Stand: 1. April).

Gottesdienste

Religiöse Veranstaltungen sind zwar grundsätzlich erlaubt. Das letzte Wort haben die Kommunen. Die Stadt Lage (Kreis Lippe) zum Beispiel hatte sämtliche Präsenzgottesdienste an Ostern wegen hoher Infektionszahlen untersagt. Die katholische Kirchengemeinde darf nun aber doch Präsenzgottesdienste feiern. Das Verwaltungsgericht Minden gab am Donnerstag einem Eilantrag gegen das allgemeine Gottesdienstverbot der Stadt statt. Die Landesregierung hat Kirchen und Religionsgemeinschaften gebeten, nur virtuelle Gottesdienste abzuhalten.

Osterfeuer

Für viele Menschen gehören Osterfeuer zum Osterfest dazu. Das NRW-Umweltministerium hat sie jedoch in diesem Jahr coronabedingt verboten, betrachtet sie als Veranstaltungen und Versammlungen.

Ausflüge

Ausflüge sind nicht verboten, aber nicht nur die Landesregierung rät davon ab. Viele Kommunen im Münsterland appellieren, Touristen-Hotspots in der Region über Ostern zu meiden.

Die Stadt Ibbenbüren ruft dazu auf, keine Ausflüge zu besonders beliebten Zielen wie den Dörenther Klippen zu machen. Stattdessen sollen die Besucher auf weniger frequentierte Orte ausweichen, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Gleiches kündigte die Stadt Lengerich für den Lengericher Canyon an. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz ermuntert Ausflügler, Wanderwege abseits überlaufener Orte zu nutzen.

Auch Eifeltouristen sollten einen Plan B in der Tasche haben und auf eventuelle Parkplatzschließungen im Nationalpark oder in den einzelnen Tourismus-Hotspots wie Monschau oder Vogelsang vorbereitet sein. Ordnungsämter und Polizei werden dort stärker kontrollieren.

Das Ordnungsamt in Winterberg will verstärkt Kontrollen gegen illegal vermietete Ferienwohnungen durchführen. Und auf den Skipisten wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes geachtet. Scharfe Kontrollen soll es auch am Möhnesee im Kreis Soest geben. Am Wildpark, auf der Staumauer und am Seepark gilt Maskenpflicht.

Auch innerhalb der NRW-Städte werden mögliche Menschenansammlungen genau beobachtet. Nachdem sich am Mittwoch wieder Tausende an der Düsseldorfer Rheinuferpromenade getroffen hatten, kündigte die Stadt am Donnerstag an, über die Feiertage konsequent einzuschreiten. Im Fokus der Einsatzkräfte stünden "insbesondere Jugendgruppen, die sich oft nicht an die geltenden Regeln halten und respektlos gegenüber den Einsatzkräften auftreten".

Einkaufen

Geschäfte für den täglichen Bedarf wie etwa Supermärkte, Tankstellen, Kioske, Drogerien, Apotheken oder Reformhäuser haben an Gründonnerstag und Karsamstag geöffnet. Wie es bei anderen Läden wie etwa Modeboutiquen steht, regeln die Kommunen vor dem Hintergrund der Corona-Notbremse selbst.

Zoos, Museen und Sehenswürdigkeiten

Viele Zoos, Museen und Sehenswürdigkeiten haben an Gründonnerstag und Karsamstag geöffnet. Das Hermannsdenkmal und die Externsteine im Kreis Lippe zum Beispiel kann man schon ab Karfreitag bis Ostersonntag besichtigen. Besucher müssen aber wie in anderen Kultureinrichtungen auch einen negativen Corona-Schnelltest aus den vergangenen 24 Stunden vorweisen, ihre Kontaktdaten zur Rückverfolgung hinterlassen und vorher einen Termin buchen.

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