Nordrhein-Westfalen startet Videotool für Schulen

Stand: 21.01.2021, 13:13 Uhr

Das Land kann den Schulen nun eine Software anbieten, mit denen sie Videkonferenzen abhalten können. Bisher mussten sich Schulen individuelle Lösungen dafür geben.

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen können für ihren Distanzunterricht jetzt auch das angekündigte Videotool des Landes nutzen. Laut Schulministerium ist es heute freigeschaltet worden.

Teil des Logineo Messengers

Das Video-Konferenz-Programm soll in den Logineo-Messenger des Landes integriert werden. So können Lehrer künftig Konferenz-Schalten mit ihren Schülern auch über die offizielle Plattform des NRW-Schulministeriums abhalten. Bislang hatten sich Schulen eigenständig Lösungen überlegen müssen, wenn sie Video-Konferenzen machen wollten.

Das Video-Tool des Landes basiert auf der freien Software Jitsi und läuft laut Ministerium auf allen gängigen Betriebssystemen. Wichtig für den Datenschutz: Die Videokonferenzen finden verschlüsselt statt.

Das Land bietet diese Lösung kostenlos zur freien Benutzung im Schulbetrieb an. Jede Schule entscheidet aber selbst, ob sie dieses Angebot nutzt, oder andere Software verwendet. Den Logineo Messenger nutzten im Dezember rund 27 Prozent der Schulen.

Grüne: Amazon-Anbindung problematisch

Die oppositionellen Grünen begrüßten die Einführung des Videotools - äußerten aber Bedenken wegen des Datenschutzes. "Weiterhin wird wie beim Logineo-Messenger die Cloud bei Amazon Web Services AWS gehostet", bemängelte die bildungspolitische Sprecherin Sigrid Beer. "In dieser Situation brauchen die Schulen das Tool. Wir fordern aber weiterhin, diese Datenschutzbaustelle endlich abzuräumen.“

Rechtssichere Möglichkeit für Digitalunterricht

In den vergangenen Wochen hatten Gewerkschaften und die Landtags-Opposition immer wieder darauf gedrängt, das Video-Tool möglichst schnell freizuschalten, damit die Lehrer eine rechtssichere Möglichkeit für den Digitalunterricht bekommen.

Zuletzt hatten sich Land und Personalräte darauf geeinigt, das Programm im Eilverfahren einzuführen, mit einer nachgelagerten Mitbestimmung.

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