Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche weiter fest im Griff. Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dämpfen schon jetzt die Hoffnungen auf die kommende Reisesaison. "Oster-Urlaub in Deutschland kann es dieses Jahr leider nicht geben", erklärte Kretschmer der "Bild am Sonntag".
Die Osterwochen müssten genutzt werden, mit möglichst geringen Kontakten die noch immer drohende dritte Welle mit gefährlichen Virus-Mutationen abzuwenden, meint auch SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. "Sollte dies gelingen, darf der Erfolg nicht im Urlaub zerstört werden."
Umfrage: Viel Unsicherheit bei Reisekunden
Nicht nur die Osterferien stehen auf der Kippe, auch das Geschäft mit dem Sommerurlaub läuft nur zögerlich an. Laut einer Analyse der Forschungsgemeinschaft "Urlaub und Reisen" haben nur 22 Prozent konkrete Pläne für den Sommer. 24 Prozent würden gerne verreisen, wissen aber nicht, wohin. Und 38 Prozent schwanken noch.
Die Vorsicht bei Reiseplänen sei berechtigt, sagt Jan Philipp Stupnanek von der Verbraucherzentrale NRW. "Sicher ist in diesen Zeiten nur, dass nichts sicher ist. Und was man jetzt weiß, kann sich morgen schon wieder ändern."
Wer trotzdem jetzt für den Sommer buchen möchte, sollte sich bei seinem Reiseveranstalter genau über die Stornierungsbedingungen informieren, sagt der Experte für Reise-Recht.
Von einem Pauschalreisevertrag könnten Verbraucher immer dann kostenfrei zurücktreten, wenn "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände" die Reise erheblich beeinträchtigen. "Ein starkes Indiz für das Vorliegen solcher Umstände ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes."
Stornobedingungen abklären
Bei individuell gebuchten Reisen gebe es nur dann ein Recht auf kostenfreie Stornierung, wenn es zuvor vertraglich vereinbart wurde, warnt Stupnanek. Nur wenn die komplette Leistung nicht erbracht werden kann, zum Beispiel bei einem Flug- oder Einreiseverbot, muss sie auch nicht bezahlt werden. Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland gelte das Recht des Landes, in dem das Hotel oder das Ferienhaus liegt.
Alle aktuellen Infos zu Reisen und Corona gibt es auch in unserem Reise-FAQ:
Angesichts solcher Risiken liegt Urlaub in Deutschland auch 2021 im Trend. Dem Deutschen Ferienhausverband zufolge sind beliebte Ziele an Nord- und Ostsee sowie in der Alpen für die Hauptreisezeit Juli und August bereits jetzt zu etwa 60 Prozent belegt.
Kreuzfahrten nur ohne Landgang
Auch Kreuzfahrten sind nach langer Pause mittlerweile wieder möglich - allerdings mit großen Einschränkungen. Laut Auswärtigem Amt gibt es keine Bedenken, wenn auf den Schiffen spezifische Hygienekonzepte gelten und die Reisen in einem Hafen in Deutschland beginnen und enden und keine Landgänge geplant sind. Einige Anbieter wollen frühestens im April 2021 wieder in See stechen.
Wer trotzdem verreisen will, muss daran denken: Ohne Kontaktbeschränkungen, Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln wird es wohl auch in diesem Jahr nicht gehen. Viele Länder fordern außerdem bei der Einreise den Nachweis eines negativen PCR-Tests oder schreiben eine mehrtägige Quarantäne vor. Manchmal auch beides.
Wie stehen die Chancen auf Urlaub in Europa, welche Regelungen gelten aktuell in den beliebten Urlaubsländern? Ein Überblick:
Belgien
Vom 27. Januar bis 1. März 2021 sind Reisen ohne triftigen Grund, insbesondere touristische Reisen nach Belgien und von Belgien ins Ausland verboten. Nur notwendige Reisen sind zugelassen.
Der Alltag unterliegt zahlreichen Beschränkungen. Geschäfte in Belgien haben geöffnet, der Einkauf muss aber von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern. Friseure dürfen ab 13. Februar wieder öffnen. Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind hingegen geschlossen.
Deutschland gilt nach belgischer Auffassung als Risikogebiet, das heißt: Wer einreisen will, muss vorher ein elektronisches "Passenger Locator Form" versenden und einen negativen PCR-Test vorlegen.
Stand: 10.02.2021
Bulgarien
Bulgarien ist sehr stark von Covid-19 betroffen und wird als Risikogebiet eingestuft. EU-Bürgern wird die Einreise aber gestattet, wenn sie einen negativen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 72 Stunden ist. Der Ausnahmezustand im Land ist bis zum 30. April verlängert worden, das heißt: Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs sind bis auf weiteres geschlossen. Personen unter 65 Jahren dürfen zwischen 8 und 10.30 Uhr Lebensmittelgeschäfte und Apotheken nicht betreten.
Stand: 05.02.2021
Dänemark
Alle Länder wurden von den dänischen Behörden als Hochrisikoland eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken sind daher grundsätzlich nicht erlaubt. Ausländer ohne Wohnsitz in Dänemark dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Bei allen Einreisen gilt ab 7. Februar 2021 grundsätzlich die Pflicht zu einem Covid-19-Test und einer zehntägiger häuslichen Quarantäne
Dänemark ist ebenfalls stark von Covid-19 betroffen, besonders der Großraum Kopenhagen. Es besteht eine Reisewarnung für ganz Dänemark, nur für die Färöer wurde sie aufgehoben. Von Reisen nach Grönland rät das Auswärtige Amt wegen der geltenden Einreisebeschränkungen ab.
Stand: 08.02.2021
Frankreich
Seit 16. Januar 2021 gilt eine landesweite Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Das gilt auch für die ÜberseegebieteFranzösisch-Guayana, St.Martin, Französisch-Polynesien, Mayotte und Saint-Barthélemy. Eine Einreise aus Deutschland ist mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich.
Stand: 05.02.2021
Griechenland
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Thessalien, Westmakedonien, Zentralmakedonien, Attika und Mittelgriechenland wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Wegen der Quarantäneregelungen und Reisebeschränkungen sollte man dem Auswärtigen Amt zufolge auch nicht in die übrigen Landesteile reisen.
Die Einreise nach Griechenland ist seit dem 11. November nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test aus dem Abreiseland möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer bis zum 22. Februar einreist, muss sich anschließend sieben Tage in häusliche Quarantäne begeben. Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine bußgeldbewehrte Online-Anmeldepflicht. Diese muss spätestens 24 Stunden vor der Abreise nach Griechenland erfolgen.
Im Land ist der Lockdown bis zum 15. Februar verlängert worden: Die Wohnung darf nur mit einer Sonderlerlaubnis verlassen werden. Die meisten Geschäfte sind aber wieder offen.
Stand: 10.02.2021
Großbritannien
Großbritannien ist von Covid-19 besonders betroffen und ist als Virusvarianten-Gebiet eingestuft.
Touristische Reisen, auch innerhalb des Königreichs, bleiben grundsätzlich verboten. Wer trotzdem einreisen will, muss einen negativen Covid-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende aus Deutschland müssen zwingend für zehn Tage in Quarantäne und sich vorher elektronisch anmelden. Ab dem 15. Februar sind während der Quarantäne zwei weitere PCR-Tests Pflicht und müssen bereits vor Antritt der Reise über eine Online-Plattform gebucht werden.
Umgekehrt hat Deutschland einen Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten ausgesprochen: Rückreisen per Schiff, Bus, Eisenbahn oder Flugzueg aus Großbritannien sind nicht möglich.
Im Land selbst gilt mindestens bis zum 22. Februar ein erneuter Lockdown. Die Regelungen variieren: In England darf zum Beispiel das Haus nicht verlassen werden, Treffen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind verboten. Auch in Schottland gibt es erhebliche Bewegungseinschränkungen. In Nordirland dagegen sind Treffen mit bis zu sechs Personen aus zwei Haushalten im eigenen Garten erlaubt.
Stand: 10.02.2021
Island
Von nicht notwendigen Reisen wird wegen der geltenden Quarantäne-Regelungen abgeraten. Alle Reisende müssen einen PCR-Test bei Einreise durchführen lassen und sich dann für fünf bis sechs Tage in häusliche Quarantäne begeben, bevor sie sich einem zweiten PCR-Test unterziehen. Ausgenommen sind Reisende, die von einer Covid-19-Infektion genesen sind oder sich haben impfen lassen. Über die erforderlichen Nachweise informiert die isländische Gesundheitsbehörde auf ihrer Webseite.
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen.
Stand: 05.02.2021
Italien
Italien ist von Covid-19 besonders stark betroffen und wurde als Risikogebiet eingestuft. Wer trotzdem einreisen will, muss eine Erklärung ausfüllen und einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Wer das nicht kann, muss sich in Quarantäne begeben.
Im Land selbst gilt eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr. Außerdem sind die meisten Geschäfte geschlossen, kulturelle Veranstaltungen untersagt.
Stand: 05.02.2021
Kroatien
Es besteht eine Reisewarnung für ganz Kroatien, weil die Inzidenzen bei weit über 50 Fällen auf 100.000 Einwohner und sieben Tage liegen. Die touristische Infrastruktur steht nur im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung, Cafés und Restaurants sind zum Beispiel geschlossen. Einreisende aus der EU müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Stand: 05.02.2021
Niederlande
Das gesamte Land gilt als Risikogebiet. Aufgrund der hohen Infektionszahlen wurde der Lockdown bis mindestens 2. März verlängert. Lediglich Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt nötig sind, haben eingeschränkt geöffnet. Hotels sind geöffnet, Restaurants geschlossen. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 und 4:30 Uhr.
Weil die Niederländer Deutschland zum Risikogebiet erklärt haben, müssen sich Reisende für zehn Tage in Hausquarantäne begeben, diese kann auch in Ferienwohnungen erfolgen. Wer per Schiff, Flugzeug, Bus oder Zug einreist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, Flug- und Schiffreisende zusätzlich einen negativen Antigen-Test.
Stand: 10.02.2021
Norwegen
Norwegen hat seine Grenzen bis zum 28. Februar geschlossen. Die Einreise ist nur noch für Reisende möglich, die einen festen Wohnsitz in Norwegen nachweisen können.
Grundsätzlich warnt das Auswärtige Amt wegen der hohen Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo und Viken. Von Reisen in die übrigen Provinzen wird wegen der geltenden Quarantänebestimmungen abgeraten.
Reisen im Inland sollen nur unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden. In 17 Gemeinden Norwegens gelten wegen der Mutation B1.1.7 besondere Beschränkungen.
Stand: 11.02.2021
Österreich
Ganz Österreich gilt als Risikogebiet. Ausnahme bilden die Gemeinden Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal. Das Bundesinnenministerium hat ab 14. Februar zudem große Teile Tirols als Virusmutations-Gebiet eingestuft. Für "Virusvarianten-Gebiete" gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen. Außerdem müssen Einreisewillige sich vorab auf das Coronavirus testen lassen und es gilt eine Quarantänepflicht nach der Ankunft in Deutschland.
Die österreichische Einreiseverordnung sieht bis 31. März 2021 für Reisende aus Deutschland eine verpflichtende zehntägige Quarantäne und eine obligatorische Einreiseanmeldung vor. Seit dem 10. Februar müssen sie außerdem einen negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Seit dem 8. Februar gilt eine Ausgangssperre für die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist untersagt. Lebensmittelgeschäfte bleiben tagsüber geöffnet, auch Skipisten und Seilbahnen können genutzt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Aufgrund des verstärkten Auftretens von Corona-Mutationen in Tirol ist die Ausreise aus Tirol (mit Ausnahme des Bezirks Lienz/Osttirol) ab dem 12. Februar nur noch mit einem negativen Covid-19-Test gestattet, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Stand: 12.02.2021
Portugal
Portugal gilt als Virusvariantengebiet. Das Land ist von Covid-19 inzwischen besonders stark betroffen, das Gesundheitssystem ist überlastet. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Dies gilt auch für die autonomen Regionen Madeira und Azoren. Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe weiterhin gesperrt, Flugreisende müssen einen negativen PCR-Test nachweisen und sich elektronisch anmelden. .
Die portugiesische Regierung hat wegen extrem hoher Corona-Infektionszahlen die Schließung der Grenze zum Nachbarland Spanien ab Freitag (29.01.2021) angeordnet. Für zunächst zwei Wochen darf die Grenze demnach nur noch in Notfallsituationen überschritten werden.
In Portugal gilt ein Ausnahmezustand mit weitreichenden Einschränkungen des täglichen Lebens. So dürfen sich Einwohner nur noch im öffentlichen Raum bewegen, wenn sie einkaufen wollen. Spaziergänge und sportliche Betätigung ist nur im Umfeld der eigenen Wohnung erlaubt.
Stand: 05.02.2021
Schweden
Ganz Schweden gilt als Risikogebiet. Seit 6. Februar 2021 muss bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorgelegt werden. Allerdings dürfen Reisende, die aus Norwegen, Dänemark oder Großbritannien kommen, nicht ins Land; diese Regelung gilt zunächst bis 31. März.
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land. Symptomfreie Personen dürfen sich frei bewegen. Unnötige Reisen sollen jedoch möglichst vermieden werden. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet oder haben geschlossen.
Stand: 10.02.2021
Schweiz
Die ganze Schweiz ist als Risikogebiet eingestuft. Bis Ende Februar 2021 sind Gastronomiebetriebe geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Verpflegung für Hotelgäste, sowie Abholservices und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben.
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Dann müssen sie auch einen negativen PCR-Test vorweisen. Als Risikogebiete gelten derzeit Sachsen und Thüringen.
Ab 8. Februar müssen grundsätzlich auch alle Flugreisenden einen negativen PCR-Test bei der Einreise vorweisen. Zudem müssen alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen.
Stand: 10.02.2021
Spanien
Spanien wurde wegen steigender Infektionszahlen als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Zudem gelten weitreichende Einschränkungen des täglichen Lebens. So gilt bis zum 9. Mai der Alarmzustand im Land. Damit können die autonomen Gemeinschaften nächtliche Ausgangssperren verhängen und festlegen, wer wann ein- und ausreisen darf. Derzeit gelten unter anderen nächtliche Ausgangssperren in Katalonien und Madrid.
An vielen Orten gilt auch ein Rauchverbot im Freien, landesweit müssen Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.
Wer aus Risikoländern – zu denen Deutschland zählt – auf dem Luft- oder Seeweg einreisen möchte, muss einen negativen PCR-Test nachweisen. Das entfällt, wenn man sich nur im Transitbereich aufhält. Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Stand: 10.02.2021
Tschechien
Deutschland hat Tschechien ab dem 14. Februar als "Virusvarianten-Gebiet" eingestuft. Für "Virusvarianten-Gebiete" gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schifffahrtsunternehmen. Außerdem müssen Einreisewillige sich vorab auf das Coronavirus testen lassen und nach der Ankunft in Deutschland in Quarantäne gehen.
Die tschechische Regierung hat den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben geöffnet, Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Besuch von Freunden sind aber verboten. Es bestehen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr.
Stand: 12.02.2021
Türkei
Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft, Schwerpunkte der Epidemie sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Die Ausgangssperren gelten grundsätzlich nicht für Touristen, örtliche Ausnahmeregelungen sind möglich.
Die Grenzen sind weiterhin offen. Allerdings gibt es Einschränkungen bei der Einreise: Ein negativer PCR-Test ist Pflicht. Wer aus Großbritannien, Dänemark oder Südafrika kommt, muss außerdem für sieben Tage in Quarantäne. Ein negatives Test-Ergebnis müssen deutsche Reisende auch vor der Ausreise beibringen. Fällt der Test positiv aus, müssen sich Infizierte in der Türkei in Quarantäne bzw. ärztliche Behandlung begeben.
Stand: 05.02.2021
Ungarn
Ganz Ungarn wurde als Risikogebiet eingestuft. Für Deutsche ist eine Einreise grundsätzlich nicht möglich, Ungarn hat in dem Zusammenhang wieder EU-Binnengrenzkontrollen eingeführt. Die Einreisebedingungen schließen die touristische Einreise aus. Die Gefahrenlage mit einer nächtlichen Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr wurde bis zum 1. März verlängert.
Stand: 05.02.2021