Kommunen kritisieren Corona-Daten des RKI

Stand: 27.04.2021, 10:26 Uhr

Aachen und Münster kritisieren die Datengrundlagen für die Corona-Notbremse. Denn die maßgeblichen RKI-Zahlen würden Korrekturen nicht berücksichtigen.

Von Benjamin Sartory

"Nein, es passt uns gar nicht, nein, es ist keine Absicht." Mit diesen Worten entschuldigt sich der Gesundheitsdezernent der Städteregion Aachen, Michael Ziemons, auf seiner Facebook-Seite für einen Fehler am Wochenende. Die Kommune hatte falsche Corona-Zahlen übermittelt.

In der Folge spuckte das RKI eine Inzidenz von nur 129 aus. In Wahrheit lag sie aber schon bei über 165. Daraus folgende Maßnahmen wie Distanzunterricht an Schulen werden nun wohl erst mit Verzögerung einsetzen.

Kritik an RKI-Daten

Um zu verstehen, was im konkreten Fall schief gelaufen sein könnte, muss man den Corona-Meldeweg kennen. Und der geht so: Labor oder Arzt meldet ans kommunale Gesundheitsamt, das meldet an das Landeszentrum Gesundheit NRW und das wiederum an den Bund, konkret ans Robert Koch-Institut, RKI.

Maßgeblich für das Einsetzen der sogenannten Bundes-Notbremse sind laut dem Gesetzestext die Daten des letzten in der Meldekette, des RKI. Diese Daten wiederum sorgen jetzt für Kritik.

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Aachens Gesundheitsdezernent Ziemons meint zum Beispiel, dass seine Kommune nach dem Fehler die richtigen Zahlen noch am Wochenende nachgeliefert habe. Die vom RKI bereits festgesetzte Tages-Inzidenz sei daraufhin aber nicht korrigiert worden.

Corona-Daten vom Landeszentrum sind aktueller

Kritik kommt auch aus Münster. Da war man vor dem Wochenende eigentlich davon ausgegangen, die Corona-Notbremse ziehen zu müssen. Denn die bereits nachkorrigierten Zahlen des Landeszentrums zeigten eine schon länger andauernde Inzidenz von über 100.

Aus Sicht der Stadt Münster sind genau diese Daten des Landeszentrums "fundiert und gesichert", weil auch "rückwärtige Fälle ergänzt werden". Doch die unkorrigierten Zahlen des RKI waren niedriger, deshalb beschloss das Land dann erstmal doch keine zusätzlichen Maßnahmen für Münster.

RKI: Örtliche Behörden sind aktueller

Das RKI bestätigt, dass eine nachträgliche Veränderung einer Tages-Inzidenz in solchen Fällen nicht vorgesehen ist. Nachgemeldete Neuinfektionen würden erst am Folgetag berücksichtig werden.

Das RKI schreibt außerdem: "Die Behörden im Land- oder Stadtkreis verfügen immer über die aktuellsten Zahlen. Die örtlichen Behörden entscheiden auch darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden."

Können betroffene Kommunen also einfach die Notbremse ziehen, auch wenn die Inzidenz laut den RKI-Daten noch unter den Grenzwerten liegt?

Zumindest wirft das rechtliche Fragen auf, denn die Datengrundlage steht nun einmal in einem Bundesgesetz. Und das NRW-Gesundheitsministerium betont, dass es ja Ziel dieses Gesetzes gewesen sei, die Regeln in ganz Deutschland zu vereinheitlichen. Jetzt also für NRW wieder andere Werte als Grundlage zu nehmen, würde diesem Ziel nicht entsprechen, so das Ministerium.

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